Handlungsempfehlungen des AFVD Corona Krisenstab

Befristete Aussetzung des Pflichtspielbetriebs

Beschluss des Präsidiums vom 11.03.2020

Das AFVD Präsidium hat am 11.03.2020 die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des AFVD Krisenstabs beschlossen.

Zur Reduzierung von negativen Auswirkungen durch behördliche Maßnahmen auf den Spiel- und Sportbetrieb, aber auch zur Minderung finanzieller Schäden für die Vereine empfiehlt der AFVD Krisenstab eine Reihe von Maßnahmen. Diese haben zum Ziel, in der anstehenden Phase der jetzt bestehenden behördlichen Einschränkungen den Spiel- und Sportbetrieb bis Mitte Mai weitgehend präventiv herunterzufahren, um dann möglichst im Mai mit einem geordneten Spiel- und Sportbetrieb beginnen zu können. Ist bis Mitte April diese Lage noch nicht ausgestanden, dann erfolgt jeweils eine weitere Verschiebung.

Der AFVD Krisenstab empfiehlt folgende Maßnahmen:

  1. Der Trainingsbetrieb in den Vereinen kann fortgeführt werden, allerdings sollten Trainingseinheit mit Kontakt von Sportlerinnen und Sportler möglichst vermieden werden. Trainiert werden sollte bevorzug Kondition, Athletik und Theorie. Spielerinnen/ Spieler sollten aufgefordert werden, nur am Training teilzunehmen, wenn sie sich gesund fühlen. Die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (Händewaschen, etc.) sollten befolgt werden.
  • Etliche Bundesländer haben bis zum Ende der Osterferien (17.04.2020) Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (einige bereits ab 500) untersagt. Auch wenn Freundschaftsspiele zumeist nicht unter diese behördliche Grenze fallen, wird empfohlen, bis zum 17.04.2020 alle Freundschaftsspiele abzusagen.
  • Geisterspiele sind zumindest für die GFL nicht realistisch, da ohne Zuschauereinnahmen ein Spieltag nicht finanzierbar ist. Von daher ist eine Verlegung auf einen späteren Spieltag vorzuziehen.
  • Geprüft wird, ob der Ligastart für GFL und GFL2 allgemein am 02./03.05.2020 bleibt oder verschoben wird. Für die übrigen Lizenzliegen wird der 09./10.05.2020 als allgemeiner Ligastart vorgesehen. Davor angesetzte Pflichtspiele (mit Ausnahme GFL Season Opener) sind zu verlegen. Ist eine Verlegung nicht möglich, werden diese neutralisiert.
  • Sollte es über den 17.04.2020 hinaus Einschränkungen durch die Behörden geben, wird in der GFL Juniors der Junior Bowl zeitlich nach hinten verschoben werden, um eine vollständige Saison zu spielen. In den übrigen Lizenzligen deren Endspiele erst September/ Oktober gespielt werden, erscheint dies noch nicht notwendig.
  • Für die GFL wird – sofern es zur Verschiebung von vollständigen Spieltagen kommt – die Ansetzungssperre für die Ausweichtermine während der Fussball-EM aufgehoben. Es können dann dort ausgefallene Spiele auch gegen den Willen des Gegners angesetzt werden.
  • Im Bereich Cheerleading wird eine Verlegung der DM Cheerleading vom 16./17.05.2020 auf den 04./05.07.2020 geprüft.

    Die am den 04./05.07.2020 bisher geplante Cheerleading EM wurde von der ECA abgesagt.
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