AFVD Allgemeinverfügung zur GFL

Allgemeinverfügung Nr. 2/ 2020

Das Präsidium des AFVD hat am 16.03.2020 als Allgemeinverfügung beschlossen:

  1. Für Spielverlegungen in der GFL und GFL2 von Spielen der Spieltage 25./26.04, 02./03.05, 09./10.05., 16./17.05. und 23./24.05. stehen den Vereinen auch die bisher nur vorbehaltlich der Zustimmung beider Vereine zu belegenden Wochenenden 04./05.07.2020 und 11./12.07.2020 zur Verfügung. Die Zustimmung des Gegners ist nicht mehr notwendig. Beide Wochenenden sind nunmehr Ausweichtermine. Auch der Nachholtermin der Hinrunde am 18./19.07.2020 und der Nachholtermin der Rückrunde am 12./13.09.2020 kann belegt werden. Wurde der Nachholtermin der Rückrunde aufgrund dieser Allgemeinverfügung in Anspruch genommen und es fällt ohne Verschulden des Heimvereins ein weiteres Heimspiel aus, für das keine Nachholtermin mehr gefunden werden kann, so wird Letzteres neutralisiert. D. h. kein Verein bekommt die Punkte und es greift erforderlich falls die Quotienten Regelung.
  2. Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.

Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Rechtsgrundlage: §123a BSO, §29a Lizenzstatut Lizenzligen

Begründung:

Der Ausbruch der Covid-19-Virus im gesamten Bundesgebiet, Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Behörden, Schließung von Sport- und Trainingsstätten durch die Platzherren machen diese Maßnahmen zur geordneten Durchführung des Spielbetriebs notwendig.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntgabe schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden der Wettkampfkommission als Einzelrichter einzulegen bei: American Football Verband Deutschland e. V., Wettkampfkommission, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.

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