Mitteilung von AFVD vom 06.05.2004

Internationale Spielertransfers: Ausführungsbestimmungen

Ausführungsbestimmungen zu der EFAF International Player Transfer Regulation für Internationale Spielerwechsel

§7 Abs. 5 BSO)

1.

Sinn und Zweck der EFAF Richtlinie ist der Schutz der Vereine vor illegalen grenzüberschreitenden Spielertransfers, bei denen der Verein einseitig mit dem Risiko von fälschlich erteilten Spielberechtigungen belastet wird. Auch soll verhindert werden, dass Spieler Ausrüstungen und Material bei dem Spieltransfer zu Lasten des abgebenden Vereins mitnehmen oder nach Abschluss von Verträgen oder Zahlung von Reisekosten kurzfristig einen Verein verlassen, um ein anderes Angebot anzunehmen.

2.

Ein internationaler Transfer ist die Voraussetzung für die Erstellung einer nationalen Spielberechtigung. Der Transfer wird dokumentiert durch eine ITC „International Transfer and Dispension Application“ Kurzform „International Transfer Card“.

Der internationale Transfer wird unabhängig von den Wechselvorschriften der BSO abgehandelt. D. h. es kann theoretisch passieren, dass ein Spieler zwar über eine ITC nach Deutschland transferiert wird, aber aufgrund Versäumnis der Wechselfrist in Deutschland keinen Spielerpass mehr erhält.

3.

Eine ITC wird benötigt, wenn ein aufnehmender Verein

a) einen Nicht-Deutschen-Staatsbürger mit der Staatsbürgschaft eines EFAF-Mitgliedsverbandes verpflichtet (z. B. einen Franzosen, Spanier oder Finnen) oder
b) einen Spieler, verpflichtet, gleich welcher Nationalität, der nach dem 01.04.03 zuletzt eine Spielberechtigung in einem anderen EFAF-Mitgliedsverband hatte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen USA-Amerikaner oder Deutschen handelt.

Im Fall a) ist die ITC durch den EFAF-Nationalverband abzustempeln, dessen Staatsbürgerschaft der Spieler hat.

Im Fall b) ist die ITC durch den EFAF-Nationalverband abzustempeln, der die letzte Spielberechtigung erteilt hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Spielberechtigung nach dem nationalen Verbandsrecht noch gültig oder abgelaufen ist. Anknüpfungspunkt ist immer die letzte ausgestellte nationale Spielberechtigung.

4.

Eine ITC wird weiter benötigt, wenn ein Spieler zu einem Verein in einem anderen EFAF-Mitgliedsstaat wechseln will, wenn

a) der Spieler Deutscher Staatsbürger ist oder
b) zuletzt im AFVD Bereich einen Spielerpass hatte.

Im Fall a) ist es ohne Belang, ob der Spieler bereits einen Pass in Deutschland hat. Football-Deutsche, d. h. Spieler, die eine Sonderspielerlaubnis zur Streichung des A oder E haben, oder die aufgrund der BSO Regelungen das E gestrichen bekommen haben, zählen bei dem internationalen Transfer nicht als Deutsche, sondern als Staatsbürger des EFAF Nationalverbandes.

Im Fall b) ist es ohne Belang, welche Nationalität der Spieler hat. Es reicht der Spielerpass aus.

5. Verfahren bei einen Transfer nach Deutschland:

Der aufnehmende deutsche Verein reicht die ITC mit dem Spielerpassantrag bei der Landespassstelle zusammen mit einem Verrechnungsscheck über 50 EUR ein. Die ITC ist in Druckbuchstaben auszufüllen, durch den Spieler zu unterschreiben und durch den aufnehmenden Verein zu stempeln. Die Landespassstelle reicht die ITC einmal vorab per Fax, anschließend im Original zusammen mit dem Verrechnungsscheck bei der AFVD Geschäftsstelle ein. Das weitere Verfahren wird dann durch den AFVD abgewickelt. Der Spielerpass darf erst nach Freigabe durch den AFVD ausgestellt werden. Ausstellungsdatum für den deutschen Spielerpass durch den Landesverband ist das Datum der Antragseinreichung des Spielerpassantrags beim Landesverband.

Verweigert der abgebende Nationalverband die Freigabe, so geht das Verfahren an die EFAF.

Erteilt der abgebende Nationalverband innerhalb einer Frist von sieben Tage keine Freigabe und äußert sich insgesamt nicht zu dem Transfer, so geht das Verfahren zur Ersetzung der Freigabe ebenfalls an die EFAF.

Das Verfahren kann auch dadurch abgekürzt werden, dass der wechselwillige Spieler selbst die Zustimmungserklärung des abgebenden Vereins und abgebenden Verbandes einholt und die bis auf den AFVD Sichtvermerk vollständig ausgefüllt ITC über den Landesverband einreicht.

Wichtig: Der AFVD bearbeitet keine ITCs, die nicht über die Landespassstelle eingereicht wird. Die Landespassstelle hat zu bestätigen, dass ein ordnungsgemäß eingereichter Spielerpassantrag beim Landesverband vorliegt. ITC-Anträge, die direkt beim AFVD eingereicht werden, werden nicht bearbeitet. Die ITC wird auch nicht an den Antragssteller zurückgeschickt.

6. Verfahren bei einem Transfer aus Deutschland

a) mit Spielerpass im AFVD Bereich

Wechselwillige Spieler, die aus Deutschland wechseln wollen und vor dem Wechsel eine AFVD Spielberechtigung hatten, unabhängig davon, ob diese noch gültig ist, reichen die ITC über den abgebenden Verein an die Landespassstelle ein. Weigert sich der Verein, die ITC zu unterzeichnen, so ist der Antrag direkt durch den Spieler bei der Landesspassstelle einzureichen.
Die Landespassstelle hat den abgebenden Verein über den ITC Antrag in Kenntnis zu setzen.

Der Verein hat ab Information, vier Kalendertage Zeit, den Landesverband über die Gründe zu informieren, die gegen eine Freigabe sprechen. Geht keine Stellungnahme ein, so reicht die Landespassstelle die ITC an die AFVD Geschäftsstelle weiter. Dieser erteilt dann die Freigabe gegenüber dem aufnehmenden Verband. Damit ist eine im AFVD Bereich bestehende Spielberechtigung ungültig und der Spielerpass wird durch den Landesverband eingezogen.

Geht eine ablehnende Stellungnahme ein, so ist diese durch den Verein auf der ITC in englischer Sprache zu vermerken. Der AFVD prüft in eigener Verantwortung, ob er die ablehnenden Gründe als stichhaltig ansieht. Kommt der AFVD zu dem Überzeugung, dass eine missbräuchliche Freigabeverweigerung vorliegt, so erteilt der AFVD auch gegen das Votum des Vereins die Freigabe. Schließt sich der AFVD der Freigabeverweigerung an, so erfolgt Mitteilung an den aufnehmenden Nationalverband.

In Fällen, in denen nicht bekannt ist, ob ein Spieler einen Spielerpass im AFVD hatte oder noch hat, teilt die AFVD Geschäftsstelle durch Rundfax oder Rundmail allen Landesverbänden mit, dass ein Wechselgesuch vorliegt. Die Landesverbände haben dann unverzüglich einen Abgleich mit der eigenen Passdatenbank vorzunehmen. Antwortet ein Landesverband nicht innerhalb von drei Tagen, so geht der AFVD davon aus, dass der Spieler keine Spielerberechtigung des Landesverbandes besessen hat. In diesem Fall wird entsprechend die Freigabe erteilt.

Wichtig: aufgrund der EFAF Regularien müssen Gründe, die gegen eine Freigabe sprechen innerhalb von sieben Tagen der EFAF mitgeteilt werden. Erfolgt keine Antwort, geht die EFAF davon aus, dass die Freigabe erteilt wurde. Schweigen kann niemals einen Transfer blockieren!

b) ohne Spielerpass im AFVD Bereich

Ein deutscher Staatsbürger, der nie einen Spielerpass im AFVD Bereich hatte, hat die ITC über den regional zuständigen Landesverband einzureichen, der für sein Wohnsitz-Bundesland zuständig ist. Lebt der Antragssteller nicht in Deutschland, so hat er den Antrag dort einzureichen, wo er zuletzt einen deutschen Wohnsitz hatte. Hat der Antragssteller nie in Deutschland seinen Wohnsitz gehabt, so ist der Antrag direkt bei der AFVD Geschäftsstelle zu stellen.

7. Gebühren

Für den Transfer wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben. Davon entfallen 20,00 EUR an die EFAF und 30,00 EUR an den AFVD. Das Inkasso erfolgt über den Nationalverband, d. h. über die EFAF. Zahlungsschuldner ist immer der neuaufnehmende Verein. D. h. der Verein, zu dem der Spieler wechseln will, hat die Gebühr zu zahlen. Ohne Zahlung der Gebühr ist der Wechsel nicht wirksam.

Eine Gebühr wird vom AFVD zur Zeit nur erhoben, wenn ein Spieler nach Deutschland wechselt.