Mitteilung von AFVD vom 26.01.2007

Staat verschärft Kampf gegen das Doping

AFVD freut sich auf einen starken Verbündeten

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat in der letzten Woche beschlossen, den Paragrafen 6 a des Arzneimittelgesetzes ergänzen zu wollen und damit voraussichtlich ab 1. Januar 2008 schon den Besitz »nicht geringer Mengen« an Dopingmitteln unter Strafe zu stellen - im Gespräch sind bis zu zehnjährige Haftstrafen in schweren Fällen. Der AFV Deutschland begrüßt die Initiative der Regierungsparteien, den Kampf der Sportverbände gegen das Doping durch die Einführung der so genannten »Besitzstrafbarkeit« von staatlicher Seite stärker unterstützen zu wollen. Die neue Bestimmung soll zudem durch erweiterte Befugnisse der Ermittlungsbehörden, zum Beispiel Telefonüberwachung oder die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, und zusätzlich durch eine Kennzeichnungspflicht auf der Arzneimittelverpackung ergänzt werden.
In der bisherigen Diskussion innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gehörte der AFVD, unter anderem gemeinsam mit Radsport- und Leichtathletik-Verband, zu den wenigen Verbänden, die sich stets für eine stärkere Rolle des Staates bei der Dopingbekämpfung eingesetzt haben. »Es ist Sportverbänden, die in der Hauptsache auf ehrenamtliche Mitarbeiter setzen müssen, einfach nicht möglich, international organisierte kriminelle Banden mit professionellen Strukturen zu bekämpfen«, beschreibt AFVD-Präsident Robert Huber das Dilemma vor allem der kleineren Verbände. Sperren würden eben immer nur den einzelnen Sportler treffen, was zum einen nur begrenzt abschreckende Wirkung entfaltet und zum anderen die übrigen Beteiligten der Doping-Netzwerke bisher meist unbehelligt ließ. Jenen drohen, sofern das Gesetz wie verabredet beschlossen wird, künftig die konsequente Verfolgung durch dafür ausgebildete Kriminalisten sowie empfindliche Strafen, die nicht nur die sportliche Betätigung vorübergehend unterbinden, sondern in schweren Fällen ins Gefängnis führen.
Was die Situation im eigenen Verband betrifft, freut sich Huber darüber, dass sich das »Problembewusstsein bei Spielern und vor allem Trainern in den letzten Jahren sehr verbessert hat.« Das habe gar nicht einmal so sehr mit den durchgeführten Kontrollen zu tun, sondern seine Ursache auch in der seit einigen Jahren laufenden Ausbildungsinitiative. Natürlich gehört auf Trainerlehrgängen auch das Thema Doping zum Stundenplan, und je mehr ausgebildete Trainer unter dem Dach des AFVD arbeiten, desto mehr verbreitet sich eine vernünftige Einstellung dazu, wie die sportliche Leistung zu verbessern ist, ohne die Gesundheit der Sportler zu riskieren, auch in den Mannschaften. »Es gibt immer häufiger Fälle, dass Trainer von Jugendmannschaften von sich aus Merkblätter an ihre Spieler verteilen, die auf die Gefahren des Dopings hinweisen«, registriert Huber gerade an der Basis, wo die Spieler besonders schützenswert sind, inzwischen Eigendynamik in die richtige Richtung.
Kontrollen gibt es natürlich weiterhin. Aus der Saison 2006 ist in deren Folge derzeit noch ein Verfahren anhängig, und es betrifft wie nahezu alle Verdachtsfälle der jüngeren Vergangenheit THC, den Cannabis-Wirkstoff. Steroide oder Anabolika wurden im AFVD-Bereich lange nicht mehr gefunden. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit für einen Nationalspieler, sich einer unangemeldeten Trainingskontrolle unterziehen zu müssen, in den letzten Jahren gestiegen, denn der AFVD hat den Schwerpunkt auf die Trainingskontrollen für Kaderspieler verlagert. Diese werden von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) durchgeführt, die die Auswahl von Spieler und Zeitpunkt völlig eigenständig und unabhängig vom Verband trifft. Hinzu kommen die Wettkampfkontrollen des Verbandes, die sich im letzten Jahr zum Beispiel auf die Halbfinalspiele konzentrierten. Die Kosten für die Dopingkontrollen muss hauptsächlich der Verband tragen, lediglich die Auswertung im Labor wird von staatlichen Stellen finanziert.
Dass künftig der Staat stärker als bisher in die Dopingbekämpfung eingreift, dient der Herstellung von Chancengleichheit für alle Sportler, sich durch ehrliche eigene Leistung zu profilieren. Künftig wird das Risiko, des Dopings überführt zu werden, weniger stark davon abhängen, ob der Verband oder die Organisation, unter deren Dach der Aktive spielt, eher rigide oder lasch kontrolliert. Allein der Besitz einer »nicht geringen Menge« an Dopingmitteln könnte bald dazu führen, es mit dem Staatsanwalt und nicht mehr nur mit dem Sportrichter zu tun zu bekommen. Betroffen davon ist neben dem AFVD in Deutschland natürlich auch die NFL Europa, die nach NFL-Vorbild Dopingkontrollmaßnahmen intern, also ohne Beteiligung unabhängiger Organisationen wie der NADA, durchführt. Mit Abschluss eines Profivertrages in NFL oder NFL Europa werden deutsche Spieler in den allermeisten Fällen wegen des gleichzeitigen auf eigenen Wunsch erfolenden Ausscheidens aus den Reihen der Nationalmannschaft nicht mehr vom AFVD-Kontrollsystem erfasst.