Mitteilung von AFVD vom 07.06.2007

UNESCO Konvention ratifiziert

Deutschland tritt Internationalem Übereinkommen gegen Doping bei

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 31. Mai 2007 bei der UNESCO in Paris die Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping hinterlegt.

Damit wurde das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und das Übereinkommen tritt für Deutschland am 1. Juli 2007 in Kraft. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Den Kampf gegen Doping können wir nur international gemeinsam gewinnen. Die Ereignisse der letzten Tage haben uns erschreckend vor Augen geführt, dass die Seuche Doping nicht nur die Gesundheit vieler junger Athleten gefährdet, sondern auch die Werte des zivilisierten und fairen Wettstreites und damit die Existenz des Sports. Der Beitritt zu dem Internationalen Übereinkommen ist ein weiterer Schritt im entschlossenen Kampf der Bundesregierung gegen Doping und für einen sauberen Sport.“

Schäuble sagte weiter: „Die Bundesrepublik Deutschland hat entscheidend an der Erarbeitung des Übereinkommens mitgewirkt und liegt im weltweiten Vergleich im vorderen Feld der ratifizierenden Staaten. In Deutschland wurden die in dem Übereinkommen enthaltenen Verpflichtungen und Maßnahmen bereits in der Vergangenheit im Wesentlichen umgesetzt.“

Die UNESCO-Konvention ist das erste weltweite Instrument zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Die UNESCO reagierte damit auf zunehmende Doping-Skandale bei großen internationalen Sportveranstaltungen. Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der Verhütung und Bekämpfung des Dopings im Sport und eine stärkere Einbindung der Regierungen in den Dopingkampf. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Dopingbekämpfung. Sie binden sich außerdem an die Grundsätze des Welt-Anti-Doping-Codes. Ratifizierung des Übereinkommens ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Doping im Sport.