Mitteilung von CVD vom 24.09.2007

Teilnahme an Veranstaltungen ausserhalb der CVD

Die Cheerleader Vereinigung Deutschland ist über den American Football Verband Deutschland e. V. dem Deutschen Olympischen Sportverband (DOSB) und über die Landescheerleadervereingungen den Landessportbünden/ Landessportverbänden angeschlossen und hat als solche die Olympische Charta und die Satzungen und Ordnungen des DOSB anerkannt. Nach den Regularien des Internationalen Olympischen Committees kann es für einen Sport in einem Land nur eine Sportorganisation geben, die einen Sport vertritt. Als solche versteht sich die Cheerleader Vereinung Deutschland im AFVD, die auch Mitgliedsorganisation der International Federation of Cheerleading (IFC) und der European Cheerleading Assocation (ECA) ist und von beiden Verbänden als der "Governing Body" für Cheerleading in Deutschland anerkannt ist.

Mitgliedern der Landescheerleadervereinigungen der CVD ist damit die Mitgliedschaft in anderen, von der CVD nicht anerkannten, Cheerleaderorganisationen, und der Start bei deren Meisterschaften nicht möglich.

Nach den Bestimmungen der Bundeswettkampfordnung ist der Start bei nicht anerkannten oder nicht genehmigten Verstaltung strafbewehrt.

Der Bundescheerleaderausschuss der Cheerleading Vereinigung Deutschlands hat sich auf seiner Sitzung vom 23. September 2007 mit der Thematik des Starts von Cheerleadersquads von Mitgliedsvereinen der Landescheerleadervereinigung bei Veranstaltungen ausserhalb der CVD befasst.

Nach der Bundeswettkampfordnung ist der Start an Veranstaltungen ausserhalb der CVD genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die zu genehmigende Veranstaltung nicht den Ausführungsrichtlinien der CVD entspricht.

Der Bundescheerleaderausschuss interpretiert diese Bestimmung so, dass der Start an Meisterschaften anderer Organisationen, die nicht Mitgliedsorganisationen der CVD sind bzw. die nicht über eine Genehmigung durch die CVD verfügen, nicht möglich ist.

Der Bundescheerleaderausschuss stellt hierzu fest, dass dieses Auslegungsergebnis auch sportpolitisch von Bundescheerleaderausschuss so gewollt ist.

Der Bundescheerleaderausschuss spricht sich eindeutig gegen alle Bestrebungen aus, die Einheit des Cheerleading Sports zerstören wollen und wird auch in der Zukunft daran festhalten, den Cheerleader Sport in den bestehenden Strukturen der Cheerleader Vereingung Deutschlands weiterzuentwickeln.

Es ist daher nicht im Interesse der Cheerleader Vereinigung Deutschlands und der Landescheerleadervereinigungen, andere Organisationen zu stärken, die den Alleinvertretungsanspruch der CVD für den Cheerleader Sport in Deutschland nicht anerkennen.