Mitteilung von AFVD vom 11.10.2007

NADA führt Nationalen Test Pool ein

Mit Wirkung zum 01. Oktober 2007 hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) den Nationalen Test Pool auch auf den American Football Sport in Deutschland ausgedehnt. Damit setzen AFVD und NADA die Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB vom 30.06.2007 in Hamburg um.

Dem Nationalen Test Pool gehören nicht mehr alle Kader (A, B, C und D-Kader) eines Spitzensportverbandes an, sondern nur noch die vom Verband nominierten Top-Athleten, die auch an Weltmeisterschaften teilnehmen. Das Schwergewicht der Trainingskontrollen wird auf den Nationalen Test Pool gelegt.

Die Angehörigen des Nationalen Test Pools unterliegen auch restriktiveren Auflagen hinsichtlich der Meldung von Abwesenheiten. Jeder Sportler ist verpflichtet, seine Aufenthaltsorte jeweils zu Beginn eines Quartals für die folgenden drei Monate bei der NADA in einer online gestützten Datenbank zu hinterlegen. Änderungen sind jeweils zeitnah zu melden.

Treffen die Kontrolleure einen Sportler nicht an dem angegebenen Ort an und dieses Nicht-Antreffen ist auf eine fehlerhafte Angabe in der Datenbank zurückzuführen, wird dies als so genanntes „No Show“ behandelt. Im ersten Fall gibt es eine formelle öffentliche Verwarnung, spätestens nach dem dritten No Show folgen Sperren.