Mitteilung von vom 19.02.2001

AFVD Bundesligaausschuß tagte am 11.02.2001 in Frankfurt

Lizenzierung und Ligavermarktung: Diskussion über Interessenkollissionen zwischen Liga- und Vereins-Vermarkter

Der Bundesligaausschuß traf sich am 11.02.2001 in Frankfurt am Main zu seiner ersten Sitzung in der neuen Saison. Zum ersten Mal als ordentliche Mitglieder mit am Tisch waren die Aufsteiger aus Essen, Saarbrücken und Schwäbisch Hall.

Vom Ausschuß wurde eine Bilanz des erstmals durchgeführten Lizenzierungsverfahrens unter Einbeziehung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gezogen. Die Ligadirektion zeigte sich insgesamt befriedigt darüber, daß dieses Verfahren zu einem Abschluß gebracht werden konnte. Schwierigkeiten ergaben sich vor allem daraus, daß Daten aus den Haushaltsjahren 1999 und dem 1. Halbjahr 2000 geprüft wurden, seitdem jedoch zahlreiche Vereinen neue Kooperationen mit Vermarktern eingingen, über deren Erfolg oder Mißerfolg mangels Erfahrungswerte nur schwer eine Prognose getroffen werden kann. Die Vereine haben nun Zeit bis zum 01. März 2001, um dem Ligadirektorium die bisherigen Marketingerfolge – und die daraus erwarteten Erlöse - zu dokumentieren.

Auf die im Oktober erfolgte Ausschreibung des Ligasponsorings hatte sich nur eine Agentur gemeldet, die ihr Interesse jedoch inzwischen wieder zurückgezogen hat. Der Bundesligaausschuß und AFVD-Präsidium kamen überein, daß nunmehr unter Hochdruck nach Alternativen gesucht werden müsse.

Seit dem 01.01.2001 sind alle Fernsehrechte sowie verschiedene andere Rechtepakete über dem AFVD bei dessen Vermarktungsgesellschaft German Football Partners GmbH gepoolt. Dadurch besteht die Möglichkeit, Banden- und Werbeflächen an allen 12 GFL Standorten anzubieten und diese zentral zu vermarkten. Zu diesem Schritt hatten sich die GFL-Vereine am 08.10.2000 unter dem Eindruck der Saison 2000 entschlossen, um als Solidargemeinschaft die Struktur der Liga insgesamt verbessern zu können.

Insgesamt kritisch sieht man im AFVD Präsidium die Entwicklung, daß einzelne Vermarktungsagenturen inzwischen dazu übergegangen sind, die Vermarktungsrechte mehrerer Vereine zu kaufen. Nach diesem aus dem Fußball bekannten "Kinowelt-Modell" kauft eine Agentur die Rechte möglichst vieler zumeist wirtschaftlich oder sportlich angeschlagener Vereine. Die sind dann auch sehr preisgünstig zu haben. Der Vermarkter hat dann die Hoffnung, daß von zehn Vereinen, die er unter Vertrag hat zumindestens ein oder zwei Vereine eine positive Zukunftsentwicklung nehmen. Der DFB hat diese Interessenkollision dadurch gelöst, daß er Vermarktern verboten hat, in mehreren Vereinen Geschäftsführungs- oder Vorstandsfunktionen zu übernehmen. Daraufhin mußte dann UFA Sports ihre Aufsichtsratsmandate bei Hertha BSC Berlin und dem HSV abgeben. Ähnliche Bestimmungen gibt es bereits im Lizenzstatut des AFV D für die Bundesligen. Vermeiden will man über diese Regel, daß demokratische Entscheidungsstrukturen ausgehöhlt werden und im organisierten Sport nicht eingebundene Einzelpersonen oder Firmen Einfluß auf die Ligapolitik erhalten.

Ein noch größeres Problem ergibt sich dann, wenn ein Vermarkter nicht nur die Geschäftsführung mehrer Vereine, sondern zusätzlich auch die der GFL insgesamt übernehmen will. Dieses Thema harrt noch einer befriedigenden Lösung, die einerseits die Interessen einzelner Vereine auf optimale Vermarktung, andererseits aber auch die aller Vereine der GFL auf einen fairen sportlichen Wettbewerb und die des Gesamtverbandes AFVD auf Beibehaltung seiner bisherigen demokratischen Verbandsstruktur berücksichtigt.