Mitteilung von vom 19.12.2000

GFL-Ligadirektorium: GFL 2001 mit 12 Vereinen

Schwäbisch Hall rückt für Aschaffenburg in GFL nach

Die Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums des AFV D hat in der ersten Vergaberunde zwölf Vereinen die für die Teilnahme an der GFL Saison 2001 erforderliche Wirtschaftlichkeit bescheinigt. Von den Bewerbern der Nachrückliste konnten die Schwäbisch Hall-Unicorns berücksichtigt werden.

Der Lizenzentzug gegen die Aschaffenburg Stallions wurde durch den Bundesrechtsausschuß inzwischen letztinstanzlich bestätigt. Den Antrag der Rhein-Main Eagles als Nachrücker den freigewordenen Platz der Aschaffenburg Stallions einzunehmen, lehnten Ligadirektorium und AFVD-Präsidium ab. Stattdessen gaben die AFVD-Gremien der Bewerbung des letztjährigen Zweitligazweiten Schwäbisch-Hall den Zuschlag. Ebenso genügten die Bewerbungsunterlagen des potentiellen Nachrückers Hamburg Wild Huskies den Anforderungen der GFL noch nicht.

Die Lizenzkommission machte bei der Lizenzierung regen Gebrauch von der Möglichkeit, Lizenzen mit Auflagen und Bedingungen zu versehen, wie dem Setzen von Etatobergrenzen, der Vorlage von Stadionmietverträgen und der Abänderung der vorgelegten Haushaltspläne. Vor allem durch diese Kontrollinstrumentarien soll sichergestellt werden, daß es zu keiner wirtschaftlichen Schieflage bei GFL-Vereinen kommt.

Nach der Wirtschaflichkeitsprüfung hat die GFL 2001 folgende Zuschnitt:

Gruppe Nord: Gruppe Süd:

Assindia Cardinals Essen (Aufsteiger)

Braunschweig Lions

Cologne Crocodiles

Düsseldorf Panther

Hamburg Blue Devils

Kiel Baltic Hurricanes

Gruppe Süd

Franken Knights

Munich Cowboys

Rüsselsheim Razorbacks

Saarland Hurricanes (Aufsteiger)

Schwäbisch Hall Unicorns (Aufsteiger)

Stuttgart Scorpions

Während Braunschweig, Essen, Rothenburg (Franken) und Schwäbisch-Hall die Lizenz 2001 definitiv besitzen, müssen die anderen acht Vereine in der nächsten Zeit noch die unterschiedlichsten Bedingungen erfüllen, um dann endgültige, vorbehaltlose Lizenzen zu erhalten. Parallel laufen auch die Lizenzierungsverfahren der regional zuständigen Landesverbände, die jedoch nur noch formale Kriterien, wie die Anzahl der Spielerpäße u. ä. prüfen.