Mitteilung von AFVD vom 26.08.2010

Allgemeinverfügung: Feststellung der Rechtskraft

Gegen die Allgemeinverfügung vom 10. August 2010 wurden innerhalb der Einspruchsfrist von zehn Tagen keine Einsprüche erhoben. Somit wird die Rechtkraft der Allgemeinverfügung festgestellt. Weitere Rechtsmittel sind nunmehr unzulässig.

Somit ändert sich die Ansetzung der Relegationsspiele zur GFL:

Relegationsspielpaarung Nord:
Sechstplatzierter der GFL Nord gegen den Zweitplazierten der GFL2 Nord

Relegationsspielpaarung Süd:
Sechstplatzierter der GFL Süd gegen den Zweitplazierten der GFL2 Süd

Der Gruppensieger der GFL2 Nord und GFL2 Süd steigt jeweils in die regionale Gruppe der GFL ohne weiteres Relegationsspiel aus.

Jeweils vorbehaltlich der Lizenzierung durch die Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums.