Mitteilung von AFVD vom 17.02.2011

Hinweis für Spieler: Wechselperiode endet am 28. Februar 2011

Wichtiger Hinweis an alle aktiven Spielerinnen und Spieler im Verbandsbereich des AFVD:

Die neue Bundesspielordnung 2011 sieht vor, dass Verein bis zum 15. Dezember 2010 im automatisierten Verfahren ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmungserklärung einen Spielerpass für 2011 verlängern konnten. In diesen Fällen ist ein Vereinswechsel ohne Wechselsperre nur möglich, wenn dieser bis zum 28. Februar 2011 erfolgt.

Die Vereine sind verpflichtet, ihre Spieler, deren Pässe im automatisierten Verfahren verlängert wurden, darüber zu informieren, gegebenenfalls durch Anschreiben oder Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage.

Bitte klären Sie, falls Sie in 2011 ihren Verein wechseln wollen, mit Ihrem Verein, ob dieser Ihren Pass verlängert hat.

Wurde der Pass nicht im automatisierten Verfahren verlängert, so gilt wie bisher, das eine schriftliche Einverständniserklärung zur Passverlängerung notwendig ist.


AFVD Technische Kommission