Mitteilung von AFVD vom 09.05.2016

Nutzung von Drohnen ist nicht möglich

Aufgrund aktueller Anfragen aus dem Vereinsbereich haben AFVD Präsidium, Wettkampfkommission, Technische Kommission und Regelkommission sich mit der Frage beschäftigt, ob der Einsatz von Drohnen bei American Football Spielen im Verbandsbereich gestattet ist.

Das Ergebnis ist, daß nach dem derzeitgen Regelwerk NICHT gestattet ist.

Neben dem eigenen Verbandsregelwerk stehen dem auch noch staatliche Vorschriften entgegen.

Der Einsatz von Drohnen auf einer Sportanlage (gleich ob das Spielfeld, Zuschauerbereiche oder Aufwärmfelder) birgt nicht überschaubare Risiken für Leib, Leben und Gesundheit von Spielern, Offiziellen und Zuschauern.

Es handelt sich bei der Regel um keine abdingbare Regel. Die Regel gilt bei ALLEN Spielen im gesamten Verbandsbereich Deutschlands, unabhängig von der Liga, der Landesverband oder der Altersklasse. Landesverbände und Spielverbünde können auch keine abweichenden Regelungen für ihren Verbandsbereich erlassen.

Die Hauptschiedsrichter sind angehalten, bei Verstößen gegen die Regelun das Spiel zu unterbrechen und ggf. das Siel auch abzubrechen. Ein eigener Handlungsspielraum besteht für den Hauptschiedsrichter nicht. Die Pflicht, den Einsatz von Drohnen über einem Sportplatz zu unterbinden, trifft zunächst den Platzverein. Diese muß über seinen Platzordnerdienst den Einsatz unterbinden. Verstöße können als fehlerhafter Ordnungsdienst geahndet werden.

Es wird daran erinnert, daß erst unlängst bei einem Ski-Rennen eine Drohne unmittelbar hinter dem Ski-Rennfahrer abstürzte und ein tödlicher Unfall nur durch eine glückliche Fügung verhindert wurde.



Deutsche Regeln 2016 (Regel 1-4-11) :

Artikel 11. Verbotene Gegenstände auf dem Feld
a) Fernsehapparate oder Monitore an den Seitenlinien, der Press Box oder
an anderen Orten des Stadions zum Coaching, für Schiedsrichter oder
sonstige Belange anderer Offizieller sind verboten. Bewegte Bilder,
jede Art von Filmen, Bildübertragungsgeräte, Videobänder, Fotografien,
Faxgeräte und Computer sind zu jeder Zeit während des Spieles oder
zwischen den Perioden für Coaches oder zu Trainingszwecken verboten.
(Ausnahme: Monitore dürfen nur benutzt werden, um die Fernseh- oder
Webübertragungen des laufenden Spieles (Direktübertragung) anzuzeigen.
Das Heimteam ist dafür verantwortlich, identische Übertragungsgeräte in
der Coaches Kabine beider Teams bereitzustellen. Eine Coaches Kabine
ist ein Raum, der sich in einem gesonderten Bereich des Spielortes, jedoch
nicht in der Nähe der Teamzone, befindet. Dieser Raum darf keine Geräte
zum wiederholten Abspielen oder Speichern des Geschehens enthalten.)
b) Es ist nur eine Sprechverbindung zwischen der Press Box und der Teamzone
erlaubt. Jede weitere Sprechverbindung für die Belange des Coachings ist
verboten.
c) Kommunikations-Einrichtungen der Medien, einschließlich Kameras,
Schallvorrichtungen, Computer und Mikrofone, sind auf und über dem Feld
oder in und über der Teamzone verboten (Regel 2-31-1).
Ausnahmen:
1. Eine Kamera hinter Pfosten und Querlatte, die am Tor befestigt ist.
2. Eine Kamera ohne Audiokomponente kann an der Mütze des Umpires
mit dessen vorheriger Zustimmung angebracht werden.
3. Eine Kamera ohne Audiokomponente kann über den Teamzonen und
dem Spielfeld, einschließlich der Endzonen, angebracht werden.
4. Eine von den 60 Personen, die sich neben den Teammitgliedern in
Ausrüstung in einer Teamzone aufhält, darf Videoaufnahmen machen.
d) Mikrofone, die von den Coaches getragen werden, um von Medien
Mitteilungen zu erhalten, sind während des Spieles verboten. Mitglieder
eines Teams dürfen von Beginn der ersten Periode bis der Referee das
Spielende erklärt nicht interviewt werden (Ausnahme: Nur Coaches
dürfen zwischen dem Abschluss der zweiten Periode und dem Beginn der
dritten Periode interviewt werden).
e) Niemand in der Teamzone oder in der Coaching Box darf künstliche
Klangverstärker benutzen, um mit den Spielern auf dem Feld zu
kommunizieren.
f) Jeder Versuch, entweder durch Ton- oder Filmmittel Signale aufzunehmen,
die von gegnerischen Spielern, gegnerischen Coaches oder anderem
gegnerischen Teampersonal gegeben werden, ist verboten.