Mitteilung von AFVD vom 25.07.2018

Bundesspielordnung Änderung zum 01.08.2018 - Anpassungen Datenschutz

Die Bundesspielordnung wird zum 01. August 2018 an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung angepaßt.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Thematik Datenschutz und Bildrechte.

Konkreter Handlungsbedarf wird aufgrund dieser Änderungen vor allem für die Vereine der Lizenzligen (GFL, GFL2, DBL, DBL2, GFL Juniors, DFFL) entstehen, die mit dem AFVD unmittelbar im Bereich Spiel- und Sportbetrieb zusammenarbeiten. Diese werden bilateral vom AFVD informiert werden. Hier haben die Vereine Zeit bis zum 30.08.2018, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Für die Vereine unterhalb der Lizenzligen (also ab Regionalliga) werden die meisten Auswirkungen erst im Lizenz- und Passantragsverfahren zur Saison 2019 entstehen. D. h. dort haben alle Beteiligten noch mehrere Monate Zeit, sich auf neue Notwendigkeiten einzustellen.

Die Pflicht zur Vorlage von Attesten der Jugendspieler bei der Passstelle entfällt. Dort reicht es in Zukunft aus, wenn der Verein diese auf Abruf vorhält. Dies ist dem Umstand geschuldet, daß Atteste als höchstpersönlichen Unterlagen nicht mehr einfach entsorgt werden können.