Punktabzug für Hamburg Blue Devils in 2004
Die Lizensierungskommission des GFL Ligadirektoriums hat gegen den Deutschen Meister Hamburg Blue Devils wegen Verstößen gegen das Lizenzstatut für die Bundesligen in der Saison 2003 und vorhergehend eine Strafe verhängt.
Dem Verein werden in der Saison 2004 zwei Pluspunkte in der Tabelle abgezogen und der Verein muss eine Geldstrafe von 2.500 Euro bezahlen.
Nachdem der Verein bereits in der Saison 2002 die Lizenz nur gegen Geldauflage erhalten hatte, sah die Lizensierungskommission in der Saison 2003 erneut schwerwiegende Verstöße.
Dem Verein war bereits im September 2003 die Strafe angekündigt und die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Jetzt folgte der Strafbescheid, gegen den noch Rechtsmittel möglich sind.
Die Lizenzkommission sieht es als erwiesen an, dass der Verein bei der Lizensierung 2002 und 2003 unrichtige und unvollständige Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingereicht hat.
Dadurch konnte die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die im Mai 2003 zum Insolvenzantrag des Vereins führte, verschleiert werden.
Auch in der Saison 2003 wurden verschiedene Auflagen nicht eingehalten.
Für solche Verstöße sieht das Lizenzstatut neben dem Lizenzentzug auch Punktabzüge und/oder Geldstrafen vor. Bei den Sanktionen wurde auch die
Insolvenz des Vereins berücksichtigt, die eine an sich auszusprechende
höhere Geldstrafe wenig sinnvoll erscheinen ließ. Umso mehr musste daher auf das Strafmittel des Punktabzuges zurückgegriffen werden.
Aufgrund der Schwere des Verstoßes und des Umstandes, dass bereits in früheren Jahren eine Geldauflage erteilt worden war, wurde auf einen Punktabzug erkannt.