Covid19-Virus: Allgemeinverfügung AFVD 2020-1

Mit der Allgemeinverfügung 1/2020 hat der AFVD die bisherigen Empfehlungen des AFVD Krisenstabs in gültiges Verbandsrecht umgesetzt. Diese Regelungen sind dadurch verbindlich. Sie gelten unmittelbar für alle Mannschaften, die in Lizenzligen des AFVD gemeldet haben.

Die Umsetzung im Bereich der Bundesländer obliegt den jeweiligen Landesverbänden/ Spielverbünden gemäß deren eigenem Verbandsrecht.

Zur Frage des Saisonbeginns der GFL und GFL2 wird es in Kürze (Anfang der kommenden Woche) nach Konsultation mit den Vereinen bzw. deren gewählten Vertretungen eine weitere Allgemeinverfügung geben.

Zeitliche Anpassungen und Fortschreibung der Sperrfirst/ Sperrzeiten sind möglich.

Allgemeinverfügung Nr. 1/ 2020

Das Präsidium des AFVD hat am 13.03.2020 als Allgemeinverfügung beschlossen:

  1. Der Spielbetrieb im Verbandsbereich des AFVD wird bis zum 17.04.2020 ausgesetzt. Alle Pflicht-, Freundschafts- und Pokalspiele, Turniere, Scrimmages unter Beteiligung von mehr als einem Verein sind abgesagt. Erteilte Spielgenehmigungen werden widerrufen.
  2. Der Ligastart von GFL Juniors, DBL, DBL2, DFFL 5er und DFFL 9er wird auf frühestens 09./10.05.2020 festgesetzt.
  3. Der Junior Bowl wird auf das Wochenende 05./06.09.2020 verlegt.
  4. Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.

Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Rechtsgrundlage: §123a BSO, §29a Lizenzstatut Lizenzligen

Begründung:
Der Ausbruch der Covid-19-Virus im gesamten Bundesgebiet, Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Behörden, Schliessung von Sport- und Trainingsstätten durch die Platzherren machen diese Maßnahmen zur geordneten Durchführung des Spielbetriebs notwendig.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntgabe schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden der Wettkampfkommission als Einzelrichter einzulegen bei: American Football Verband Deutschland e. V., Wettkampfkommission, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.

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American Football Verband Deutschland