Anpassung des §61 BSO

Das Präsidium hat die von der Technischen Kommission beschlossene Änderung der BSO mit Wirkung zum 08.09.2020 genehmigt:

Ergänzung des §61 (a)

Ausnahme 2020: Jugendspieler, die aufgrund des Alters auch in der Altersklasse Herren spielberechtigt wären, können auch an Freundschaftsspielen einer Herrenmannschaft desselben Vereins teilnehmen, ohne das eine Wechselsperre eintritt. Es ist für dieses Spiel kein Spielerpass für Herren auszustellen, der Spieler ist im Spielberichtsbogen mit einem J zu kennzeichnen.

 Begründung:

 

Durch die Verlagerung der GFLJ in den Herbst ist die sonst übliche Möglichkeit der Integration von Jugendspielern nach der Saison in die Herrenmannschaft nicht möglich. Es gäbe somit sonst keine Möglichkeit, den Jugendspieler gemeinsam mit dem Herrenteam ein Spiel zu  ermöglichen.