Mitteilung von AFVD vom 16.06.2004

GFL Lizenzierungsverfahren 2004

Für die GFL Saison 2004 erteilte der AFVD zwölf Vereinen eine Lizenz für die GFL. Einem Verein (Cologne Crocodiles) wurde die Lizenz für die GFL und auch für die 2. Bundesliga wegen fehlender Wirtschaftlichkeit verweigert.

Ein Verein (Hamburg Blue Devils) erhielt wegen Verstössen gegen Lizenzbestimmungen im Jahr 2003 eine Geldstrafe von 2.500 EUR und zwei
Punkte in der Saison 2004 abgezogen.

Drei Vereine erhielten Geldstrafen wegen Verstössen gegen Lizenzbestimmungen im Jahr 2004: Die Rüsselsheim Razorbacks 750 EUR und Berlin Adler 200 EUR. Gegen einen Verein wurde eine Geldstrafe von 1.500 EUR verhängt. Dieses Verfahren ist noch nicht rechtskräftig, so dass die Veröffentlichung des betroffenen Vereins noch unterbleibt.

Die Strafe gegen die Rüsselsheim Razorbacks und Berlin Adler wurde für das nicht fristgemässe Einreichen verschiedener Lizenzunterlagen trotz Fristsetzung festgesetzt.

In der 2. Bundesliga erhielten 16 Vereine eine Lizenz.

Allerdings zogen erstmalig seit Einführung des Lizenzierungsverfahrens in der Saison 2001 zwei Vereine aufgrund fehlender Kadertiefe ihre Mannschaften vor Ligabeginn zurück: die Rüsselsheim Razorbacks aus der GFL Süd und die Mainz Golden Eagles in der 2. Bundesliga Süd.

Somit geht die GFL mit elf und die 2. Bundesliga mit 15 Vereinen an den Start.

Insgesamt war in diesem Lizenzverfahren festzustellen, dass die Qualität der Antragsunterlagen bei den Vereinen, die das Verfahren zum wiederholten Mal durchliefen, in der breiten Masse gegenüber Vorjahren deutlich gesteigert wurde. Leider musste aber auch festgestellt werden, dass, einige Vereine trotz Mahnungen und Fristsetzungen Unterlagen nicht vorlegten.

Das Lizenzierungsverfahren des AFVD war ab der Saison 2001 für die GFL und ab 2002 auch für die 2. Bundesliga eingeführt worden. Sinn und Zweck der Lizenzierung ist, den Ausfall von Pflichtspielen während der Saison zu verhindern und die Vereine zu einem wirtschaftlichen Verhalten anzuhalten.

Dazu überprüft der AFVD die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereinen. Zum Stichtag 31. Oktober haben die Vereine die geforderten Unterlagen vorzulegen, werden geprüft und erhalten dann zur Jahreswende die Lizenz, ggfs. wenn erforderlich unter Bedingungen oder Auflagen oder nicht z.B. wie im Falle Cologne Crocodils. Zum 1.4. werden die Vereine dann aufgefordert, die angesetzten Sponsorenverträge vorzulegen, um die in der Haushaltsplanung angesetzten Beträge darzulegen. Gelingt dies nicht, ist z.B. der Haushaltsplan zu korrigieren.

Daneben gibt es noch das Lizenzierungsverfahren der Landesverbände des AFVD, in dem die Landesverbände zum 1. März u.a. prüfen, ob zur Saison sportliche Mindestbelange wie die geforderte Mindestanzahl an Spielerpässen, Jugend-Nachwuchsarbeit etc. erfüllt sind.