Mitteilung von AFVD vom 12.06.2005

Hamburg Blue Devils müssen Barkaution hinterlegen

Anordnung der GFL Lizenzierungskommission nach Insolvenzantrag der Betriebsgesellschaft

Die Lizenzierungskommission des GFL Ligadirektoriums hat gegenüber den Hamburg Blue Devils die Stellung einer zusätzlichen Barkaution zur Besicherung des Antretens in der GFL in der Saison 2005 angeordnet.

Der Verein hatte die Lizenz überhaupt erst im April 2005 erhalten, nachdem dieser in einer kurzfristigen Anhörung des Vereinsvorstandes, der wiederum den vormaligen Vermarkter im Einverständnis der Beteiligten hinzuzog, vor der Lizenzierungskommission am 03.04.05 Unterlagen vorgelegt hatte sowie entsprechende Erklärungen abgegeben hatte.

Nachdem der Verein Hamburg Blue Devils e. V. nach dem Übergang in das Insolvenzplanverfahren seine volle Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit wieder zurückerhalten und auch die in der AFVD Satzung vorgeschriebenen 51% Gesellschaftsanteile der Hamburg Blue Devils Betriebsgesellschaft mbH vom Insolvenzverwalter übernommen hatte, stand der Lizenzerteilung nichts mehr im Wege, abgesehen von einigen noch ausstehenden Dokumentationspflichten.

Um so überraschender ist nun der Umstand, dass sowohl die 51%ige Tochtergesellschaft der Hamburg Blue Devils, die Hamburg Blue Devils Betriebsgesellschaft mbH und die Hamburg Blue Devils Vermarktungsgesellschaft mbH, die von einem Finanzinvestor errichtet worden war, beide Insolvenzantrag gestellt haben.

Aus diesem Grund wurde zum Zwecke der Absicherung des Spielbetriebes und
insbesondere zur Gewährleistung des Antretens in auswärtigen Stadion zur
Absicherung der anderen Vereine der GFL eine zusätzliche finanzielle
Sicherheitsleistung gefordert.