Mitteilung von AFVD vom 09.08.2006

Stichwort: Bundesförderung

Die Bundesrepublik Deutschland fördert den Leistungssport durch Bundeszuwendungen. Grund für die Förderung ist das besondere Bundesinteresse am Sport.

Der Sport repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland und macht durch positive sportliche Erfolge und ein entsprechendes repräsentatives Auftreten Werbung für den Staat und das Land Deutschland.

Um Bundesförderung zu erhalten muss ein Sportverband ein zwei stufiges Verfahren durchlaufen:

1. Prüfung der Förderungswürdigkeit durch den Deutschen Olympischen Sport Bund
2. Prüfung des besonderen Bundesinteresses durch das Bundesministerium des Innteren

Der Deutsche Olympische Sport Bund hat zur Prüfung der Förderungswürdigkeit einen Kriterienkatalog entwickelt:

A. Internationale Faktoren

1. Weltverband mit mindestens 40 Mitgliedsnationen
2. Weltverband muss Mitglied der General Association of International Sports Federations (GAISF) sein
3. Weltmeisterschaft mindestens alle vier Jahre mit 20 Teilnehmerländern (einschliesslich Qualifikationswettbewerbe)

B. Nationale Faktoren

1. Beteiligung Anti-Doping Trainingskontrollsystem der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA)/ Existierende Anti-Doping-Überwachung
2. Trainerausbildungssystem nach DOSB Rahmenrichtlinien
3. Sportart muss in Deutschland einen geregelten und gegliederten Spielbetrieb unterhalten und auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet sein.

Bejaht der DOSB die Förderungswürdigkeit grundsätzlich, kann der Verband sich beim Bund um die Aufnahme in die Bundesförderung bewerben.

Das Bundesministerium prüft:

- Liegt Bundesinteresse vor?
- Ist der Verband finanziell in der Lage auch ohne Bundesmittel Leistungssportarbeit zu betreiben?
- Ist der Verband von seiner Organisiationsstruktur in der Lage, die Bundesmittel ordnungsgemäß zu verwalten?

Werden all diese Fragen bejaht, erfolgt eine Entscheidung über die Höhe des Zuschusses.

Hier ist das Förderkonzept des DOSB für Nichtolympische Sportarten ausschlaggebend.

Dieses Förderkonzept kennt drei Kategorien von Verbänden:

Förderkategorie 0: keine Förderung
Förderkategorie 1: Grundförderung
Förderkategorie 2: Projektförderung

Für die Einstufung in eine Förderkategorie erfolgt eine Punktwertung:

Für den 1. Platz bei den World Games oder der Weltmeisterschaft, wenn ein Sport nicht an den World Games teilnimmt, erhält ein Verband 8 Punkte, für den 2. Platz 7 Punkte, für den 3. Platz 6 Punkte, etc.

Daneben gibt es noch weitere Punkte für Strukturbedingungen und Rahmendaten, die aber letztlich keine echte Rolle spielen.

Die Grenzen zwischen den Föderkategorien sind fließend. Die zehn erfolgreichsten Nichtolympischen Verbände werden zur Zeit in die Förderkategorie 2 eingruppiert und erhalten einen Zuschuss von ca. 35.000 bis 55.000 EUR, die nachfolgenden Verbände, die zumindestens bei den World Games / WM unter den ersten acht waren, die Grundförderung von 15.-25.000 EUR.

In 2006 lag die Grenze für zwischen den Förderkategorien 1 und Förderkategorien 2 zwischen einem zweiten oder dritten Platz.

Damit hätte der AFVD als World Games Sieger 2005 eigentlich in die Förderkategorie 2 eingruppiert werden sollen, allerdings hat hier der DSOB nachträglich die Entscheidungskriterien verändert und World Games Teilnehmer der World Games Einladungswettwerbe nicht als Leistungsnachweise nach der DOSB Förderrichtlinie anerkannt. Dadurch gelangte die World Games Goldmedaille des AFVD nicht in die Wertung, sondern "nur" die Bronze-Medaille der Weltmeisterschaft 2003.

Ist die Aufnahme in die Bundesförderung erfolgt, prüft das Bundesverwaltungsamt in Köln noch weitere technische Details und die Bundeskasse Trier zahlt die Mittel aus.

Die Mittel der Bundesförderung unterliegen einer Zweckbindung und müssen nachgewiesen werden.