Mitteilung von AFVD vom 21.10.2006

Allgemeinverfügung Startberechtigung an EFAF Wettbewerben 2007

Allgemeinverfügung des AFVD vom 21.10.06

Die Startberechtigung für europäische Vereinswettbewerbe bestimmt sich nach den EFAF EFL & EFAF Cup Regulations Fassung 2006 und Folgejahre, veröffentlicht auf www.efaf.org.

Für die europäischen Wettbewerbe haben sich aus dem Bereich der GFL folgende Vereine qualifiziert:

European Football League (EFL):

Deutscher Meister: Braunschweig Lions
Deutscher Vize-Meister: Marburg Mercenaries

EFAF-Cup:

Mannschaften der führenden nationalen Liga, die von ihrem Nationalverband nominiert werden. In Frage für eine Nominierung kommen Seitens des AFVD:

Weitere Halbfinalteilnehmer: Hamburg Blue Devils, Stuttgart Scorpions
Nachplatzierte Vereine der GFL: Cologne Falcons, Dresden Monarchs, Berlin Adler, Schwäbisch Hall Unicorns, Saarland Hurricanes, Darmstadt Diamonds

Bei der Meldung von mehr als zwei Vereinen entscheidet die höhere Platzierung des Vereins in der GFL Abschlusstabelle über die Qualifikation.

Bei Nichtteilnahme an einem europäischen Wettbewerb trotz Qualifikation tritt in der Saison 2007 ein automatisches Spielverbot für internationale Freundschaftsspiele in Kraft. Dieses Spielverbot gilt für die gesamte Saison 2007 und alle Mannschaften eines Vereins. Diese Regelung gilt nach den Beschlüssen der EFAF Generalversammlung für den nationalen Meister.

Die Teilnahme am EFAF Cup ist Seitens der EFAF fakultativ, d. h. eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Vereins. Die Teilnahme an der EFL ist für den Meister verpflichtend.

Abgabetermin für Meldungen bei der EFAF ist der 31.10.2006

Neben der Sperre durch den AFVD verhängt die EFAF weitere Verbandsstrafen einschliesslich Geldstrafen bei Nichtteilnahme trotz Qualifikation.