Mitteilung von AFVD vom 26.12.2001

Trainer-Lizenzverlängerungen

Organisatorischer Hinweis für die Verlängerung von Trainer-Lizenzen:

Zum 31.12.2001 läuft die Gültigkeit zahlreicher Trainer-Lizenzen aus. Hier nun die wichtigsten Maßregeln.

Zur Verlängerung sind die Lizenzausweise mit dem Nachweis der Verlängerungsveranstaltung/ -maßnahme an die AFVD-Geschäftsstelle zu senden. Ausnahme: Fachübungsleiter des BLSV. Dies ist keine Bundeslizenz. Bitte mit AFV Bayern abklären!

Verlängerungsgebühr in allen Fällen: EURO 5,00.

C-Trainer:

Wer in den letzten zwei Jahren der Gültigkeit einen Fortbildungslehrgang von 16 Unterrichtseinheiten (UE) besucht hat, kann den Ausweis verlängern. Über die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme befindet der Landesverband, dem der Trainer angehört. AFVD-seitig sind anerkannt: Bayerische Coaches Convention, Teilnahme an Kadermaßnahmen der D-, C-, B- und A-Kader.

Ist die Gültigkeit bereits abgelaufen, so kann im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Ausweis durch 16 UE wieder aufgefrischt werden, im zweiten Jahr nach Ablauf durch 32 UE. Ist der Ausweis drei Jahre abgelaufen, so muß der C-Lehrgang vollständig neugemacht werden.

B-Trainer:

In 2002 wird jede Fortbildungsmaßnahme für eine Trainer-Lizenz C als Fortbildung für den B-Trainer anerkannt. Der AFVD behält sich hier eine Einzelfallprüfung vor.

A-Trainer:

Zentrale AFVD-Fortbildungsmaßnahme. Bitte direkt mit dem Präsidialbeauftragten Ausbildung, Herrn Martin Hanselmann, abklären.

AFVD Referat Ausbildung

Verantwortlich: Robert Huber, AFVD Präsident/ Martin Hanselmann, Präsidialbeauftragter Ausbildung