Mitteilung von AFVD vom 08.08.2007

Positive A-Probe bei Trainingskontrolle

Bei einer Trainingskontrolle der Nationalen Anti Doping Agentur, die diese im Rahmen der Trainingskontrollvereinbarung zwischen AFVD und NADA durchführte, wurde ein Kaderspieler in der A-Probe positiv auf 19-norandrosteron, ein Metabolit von Nandrolon, getestet. Dieses Substanz gehört zu der Klasse S1 Anabole Wirkstoffe.

Die Trainingskontrolle erfolgte am 06.06.07. Das Laborergebnis erreichte die NADA am 03.07.07, die den AFVD mit Schreiben vom 05.07.07 (Eingang am 07.07.07) unterrichtete.

Der Spieler wurde von der Anti-Doping Kommission des AFVD (ADK) mit sofortiger Wirkung suspendiert.

Da der Spieler zu dem Zeitpunkt mit der Nationalmannschaft bereits zur Weltmeisterschaft nach Japan abgereist war (Abflug am 04.07.07), wurde der Spieler zugleich aus der Nationalmannschaft gestrichen und die WM-Akkreditierung durch die AFVD Mannschaftsleitung zurückgeben. Nach der Streichung der Akkreditierung wurde der Spiel aus dem Mannschaftsquartier verwiesen und die sofortige Rückkehr nach Deutschland bewirkt.

Innerhalb der Antragsfrist auf Öffnung der B-Probe hat der Spieler keine Erklärung abgegeben, was bedeutet, dass damit das Ergebnis der A-Probe als anerkannt gilt.

Nach den Regularien der AFVD Anti-Doping-Verordnung darf ein Dopingverdacht erst nach dem Analyse Ergebnis der B-Probe, bzw. wie im vorliegenden Fall, nach dem Ablauf der Antragsfrist unter Nennung des Spielernames mitgeteilt werden.

Aufgrund des Umstandes, dass das Analyse-Ergebnis erst nach der Abreise nach Japan vorlag, konnte für den Spieler kein Ersatzmann nachmoniniert werden und die Nationalmannschaft musste die gesamte Weltmeisterschaft mit nur 44 Spielern bestreiten.

Die ADK wird nun über das Strafmass entscheiden. Die Regelstrafe für Doping-Verstösse beträgt zwei Jahre.