Mitteilung von AFVD vom 02.10.2007

Allgemeinverfügung Startberechtigung an EFAF Wettbewerben 2008

Allgemeinverfügung des AFVD vom 02.10.07

Die Startberechtigung für europäische Vereinswettbewerbe bestimmt sich nach den EFAF EFL & EFAF Cup Regulations Fassung 2007 und Folgejahre, veröffentlicht auf www.efaf.org.

Für die europäischen Wettbewerbe haben sich aus dem Bereich der GFL folgende Vereine qualifiziert:

European Football League (EFL):

Deutscher Meister und Deutscher Vize-Meister
Vorjahresfinalist EFL: Marburg Mercenaries

EFAF-Cup:

Mannschaften der führenden nationalen Liga, die von ihrem Nationalverband nominiert werden. In Frage für eine Nominierung kommen Seitens des AFVD:

Alle GFL-Vereine der Saison 2007 mit Ausnahme des GFL Absteigers.

Bei der Meldung von mehr Vereinen als die EFAF dem AFVD Startplätze zuweist entscheidet die höhere Platzierung des Vereins in der GFL Abschlusstabelle über die Qualifikation.

Bei Nichtteilnahme an einem europäischen Wettbewerb trotz Qualifikation tritt in der Saison 2008 ein automatisches Spielverbot für internationale Freundschaftsspiele in Kraft. Dieses Spielverbot gilt für die gesamte Saison 2008 und alle Mannschaften eines Vereins. Diese Regelung gilt nach den Beschlüssen der EFAF Generalversammlung für den nationalen Meister.

Die Teilnahme ist für die übrigen Vereine ausser dem nationalen Meister Seitens der EFAF fakultativ, d. h. eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Vereins. Die Teilnahme an der EFL ist für den Meister verpflichtend.

Abgabetermin für Meldungen bei der EFAF ist der 31.10.2007

Neben der Sperre durch den AFVD verhängt die EFAF weitere Verbandsstrafen einschliesslich Geldstrafen bei Nichtteilnahme trotz Qualifikation. Für den Deutschen Meister beträgt die Geldstrafe Seitens der EFAF 5.000 EUR.