Mitteilung von CVD vom 27.07.2008

Gültigkeit von Trainer-Lizenzen Cheerleading

Der AFVD ist die einzige durch den Deutschen Olympischen Sport Bund anerkannte Mitgliedsorganisation, die Trainerlizenzen Cheerleading in den Stufen C, B und A ausstellen darf. Daneben gibt es aus historischen Gründen noch Fach-Übungsleiterlizenzen Cheerleading des Bayerischen Landessportbundes.

Mit Beschluss des 1. ordentlichen Bundestages des DOSB im Jahre 2006 hat der DOSB zum 01.01.2008 die ausschließliche Zuständigkeit für die Ausstellung von Trainerlizenzen auf die Spitzenverbände übertragen, d. h. in Cheerleading auf den AFVD, respektive die Sonderorganisation CVD. Die durch die LSVs ausgegebenen Übungsleiterlizenzen bleiben in einer Übergangsperiode, deren Dauer noch festgelegt werden muss, weiterhin als Lizenz der 1. Lizenzstufe durch AFVD/ CVD anerkannt.

Außer AFVD/ CVD ist niemand im Verbandsgebiet des DOSB berechtigt, durch den DOSB anerkannte Trainerlizenzen Cheerleading auszustellen.

Nach der Lizenzordnung ist die Voraussetzung für den Erwerb und Beibehalt einer Trainerlizenz Cheerleading die Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein eines Landesverbandes des AFVD/ CVD. Ausnahmen sind nur im Einzelfall auf Antrag für die Mitglieder anderer DOSB Spitzenverbände möglich, zwischen denen die Anerkennung der Gegenseitigkeit erfolgt ist (derzeit nur Tanzsport).

Sofern andere Ausbildungsträger Aus- und Fortbildungen anbieten, die nicht vom AFVD/ CVD genehmigt sind, so werden diese NICHT zur Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt.

An der Teilnahme von Aus- und Fortbildungen nicht anerkannter Ausbildungsträger wird ausdrücklich gewarnt, da dort unter Umständen die vom DOSB verlangten Qualitätsstandards nicht aufrechterhalten werden können. Weiterhin können sich aus der Teilnahme von Aktivitäten außerhalb des AFVD/ CVD ohne Genehmigung vereinsstrafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Der nächste B-Trainer Lehrgang Cheerleading der CVD ist bereits für den 24.-28.09.2008 geplant.