Mitteilung von AFVD vom 04.08.2009

Allgemeinverfügung: Aufstiegsmodus zur 2. Bundesliga

Die Spielverbünde/ Landesverbände haben sich auf folgende Aufstiegsregelung verständigt:

Aufstieg zur GFL2 Nord:

1. Vertreter Regionalliga Nord (Nord 1). /. Vertreter Regionalliga West (Höherplatzierter) (West 1)
2. Vertreter Regaionalliga Ost (Ost 1./. Vertreter Regionalliga West (Nachplatzierter) (West 2)

Aufstieg zur GFL2 Süd:

1. Vertreter Regionalliga Mitte (Höherplatzierter) (Mitte 1)./. Vertreter Regionalliga Süd (Nachplatzierter)(Süd 2)
2. Vertreter Regaionalliga Süd (Höherplatzierter) (Süd 1) (Sp./. Vertreter Regionalliga Mitte (Nachplatzierter)(Mitte 2)

Sollte eine Mannschaft, aus welchem Grund auch immer, vor Ablauf der Vormeldefrist beim AFVD (01.09.09) ausfallen, so kann der jeweilige Landesverband/ Spielbereich bis zum 15.09.09 einen Ersatzteilnehmer benennen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann das Rechtsmittel der Beschwerde zum AFVD Präsidium gegeben. Das Rechtmittel ist innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich mit Begründung einzulegen bei: AFV Deutschland, Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Als Tag der Bekanntgabe gilt bei Allgemeinverfügungen der Tag der dem Tag nach dem Einstellen der Verfügung ins Internet folgt.

Es wird davon hingewiesen, dass das Beschwerdeverfahren kostenpflichtig ist und die Organe die Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses auferlegen können.