Mitteilung von AFVD vom 05.05.2011

Sperre von Herrn Marten Töwe wegen Nichteinholung einer medizinischen Ausnahmege

Die Anti-Doping Kommission hat durch rechtskräftige Entscheidung vom 23.03.2011 Herrn Marten Töwe wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping Verordnung für vier Monate gesperrt. Auf die Sperre wird die Zeit der Suspendierung ab dem 16.12.2010 angerechnet.

In einer bei einer Trainingskontrolle am 19.11.2010genommenen Probe wurde eine spezifische Substanz nachgewiesen, für deren Einnahme keine medizinische Ausnahmegenehmigung vorlag. Da durch den Spieler nachgewiesen werden konnte, dass keine Absicht zur Leistungssteigerung bestand und wie die Substanz in den Körper gelangte, sowie bei rechtzeitiger Anmeldung der Einnahme bei der NADA u. U. auch eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden wäre, wurde auf einen minderschweren Fall erkannt.