Mitteilung von AFVD vom 08.10.2011

Allgemeinverfügung Startberechtigung an EFAF Wettbewerben 2011ff

Allgemeinverfügung des AFVD vom 08.10.2011

Die Startberechtigung für europäische Vereinswettbewerbe bestimmt sich nach den EFAF EFL & EFAF Cup Regulations in der jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht auf www.efaf.org.

Für die europäischen Wettbewerbe haben sich aus dem Bereich der GFL folgende Vereine qualifiziert:

European Football League (EFL):

Deutscher Meister und Deutscher Vize-Meister
Finalteilnehmer des EUROBOWL

EFAF-Cup:

Mannschaften der führenden nationalen Liga, die von ihrem Nationalverband nominiert werden. In Frage für eine Nominierung kommen Seitens des AFVD:

Alle GFL-Vereine der jeweils laufenden Saison mit Ausnahme des Teilnehmers der Abstiegsrelegation zur GFL 2.

Bei der Meldung von mehr Vereinen als die EFAF dem AFVD Startplätze zuweist entscheidet die höhere Platzierung des Vereins in der GFL Abschlusstabelle über die Qualifikation.

Bei Nichtteilnahme an einem europäischen Wettbewerb trotz Teilnahmepflicht Seitens der EFAF tritt in der Saison, in der ein Teilnahme hätte erfolgen müssen, ein automatisches Spielverbot für internationale Freundschaftsspiele in Kraft. Dieses Spielverbot gilt für die gesamte Saison und alle Mannschaften eines Vereins. Diese Regelung gilt nach den Beschlüssen der EFAF Generalversammlung für den nationalen Meister.

Die Teilnahme ist für die übrigen Vereine ausser dem nationalen Meister Seitens der EFAF fakultativ, d. h. eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Vereins. Die Teilnahme an der EFL ist für den Meister verpflichtend.

Abgabetermin für Meldungen bei der EFAF ist der 31. Oktober des vorausgehenden Jahres.

Neben der Sperre durch den AFVD verhängt die EFAF weitere Verbandsstrafen einschliesslich Geldstrafen bei Nichtteilnahme trotz Qualifikation. Für den Deutschen Meister beträgt die Geldstrafe Seitens der EFAF 5.000 EUR.