Mitteilung von AFVD vom 07.05.2003

Handhabung der ITC im AFVD

Wechsel eines Spielers nach Deutschland:

Für die Ausstellung einer Internationalen Transfer Card ist in Deutschland der AFVD und nicht die jeweilie Landespassstelle zuständig. Vereine reichen die ITC bitte trotzdem mit dem Passantrag an die jeweils zuständige Landespassstelle ein.

Wechsel eines Spielers aus Deutschland:

Der Verein des wechselwilligen Spielers reicht die ITC bitte zusammen mit dem letzten auf den Spieler ausgestellten Spielerpass an die Landespassstelle ein. Der Spielerpass verbleibt dann bei der Landespassstelle. Ist der entwerte Spielerpass schon in frührern Jahren an den Landesverband zurückgegeben worden, dann ist eine entsprechender Hinweis in einem Anschreiben zur ITC beizuführen.

Der AFVD wird alle Anträge auf Ausstellung von ITCs, die nicht über den jeweils zuständigen Landesverband eingereicht werden, nicht bearbeiten.