Mitteilung von AFVD vom 05.08.2003

Disziplinarstrafe gegen Nationalspieler

Der AFVD hat vier Nationalspieler wegen unentschuldigtem Fernbleiben von der Nationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft 2003 für je ein Pflichtspiel gesperrt. Die Sperren wurden Fällen bereits am Spieltag 02./03.08.03 abgesessen.

Die Sperren waren ursprünglich auf drei Spiele festgesetzt worden. Auf entsprechende Gnadengesuche der Heimvereine wurden die Sperren dann auf jeweils ein Spiel reduziert. Die Bundesspielordnung sieht für das unentschuldige Fehlen bei einer Auswahlmannschaft eine Regelsperre von drei Spielen vor.

Vier Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. Ein Verfahren ist noch anhängig.