Mitteilung von AFVD vom 02.01.2015

IFAF Exekutive prüft Ersatzausrichtung der WM in Canton/ Ohio (USA)

Die Exekutive des Weltverbandes IFAF hat per Pressemitteilung am 29.12.2014 mitgeteilt, daß sie eine Ersatzausrichtung der abgesagten Weltmeisterschaft in Stockholm (Schweden) in Canton/ Ohio (USA) prüft. Ein entsprechendes Angebot der Agentur USA Football Inc., in deren Aufsichtsgremien hochrangige Vertreter der US-amerikanischen Profiliga National Football League(NFL) sitzen, sei der Exekutive vorgelegt worden. Dieses solle jetzt den verbliebenen elf Teilnehmerverbänden unterbreitet und deren Rückmeldung abgewartet werden.

Die offizielle Information der IFAF an den AFVD erfolgte am 02.01.2015. Danach sollen alle bereits qualifizierten Nationalverbände bis zum 16.01.2015 mitteilen, ob Sie an der WM unter den geänderten Bedingungen teilnehmen können bzw. wollen. Sofern vier bis sechs Nationalverbände ihre Teilnahme zusagen, soll die WM in Canton/ Ohio stattfinden. Bis zum 29.01.2015 sollen dann alle sportlich qualifizierten Verbände sich final anmelden.

Damit ist absehbar, daß sich die Entscheidung über eine Absage, Verschiebung oder Ersatzausrichtung weit in das neue Jahr hineinziehen und die weitere Planung aller Teilnehmerverbände erschweren bis unmöglich machen wird.

USA Football Inc. hat die Ersatzausrichtung von der IFAF zu den identischen Bedingungen angeboten bekommen, wie der AFVD selbst vor Weihnachten. Danach müßte jeder Teilnehmer seine eigenen Kosten vor Ort durch einen Kostenbetrag von 30.000 EUR (38.000 USD) selbst bezahlen, zuzüglich der Anreisekosten zum Spielort. Ob das Teilnehmerfeld von zwölf auf acht Nationen reduziert wird, ist noch offen. Theoretisch können nach der Disqualifikation Schwedens bis zu elf sportlich qualifizierte Mannschaften sich melden. Ob die Zuzahlung von 38.000 USD auch bei einem Elf-Mannschaften-Turnier ausreichen wird, ist offen. Genauso, ob bei einem Vier-Mannschaften-Turnier weiterhin 38.000 USD Zuzahlung notwendig ist oder diese sich reduziert.

Wie diese Reduzierung auf sportliche faire Art- und Weise stattfinden soll, ist von der IFAF bisher nicht mitgeteilt worden. Da aber in der offiziellen Aussendung davon gesprochen wird, daß das Turnier auf der Basis derjenigen Nationen weitergeführt werden soll, die ihre Teilnahme zusagen, scheint nicht mehr die sportliche Qualifikation das Kriterium zu sein, sondern die Zahlungsbereitschaft - respektive -fähigkeit. Zu erwarten ist, daß die Verbände auf dem nordamerikanischen Kontingent (Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko und Panama) an dem Turnier teilnehmen werden. Aus den eingesparten Flugkosten für den Transatlantik-Flug können diese den an den Ausrichter USA Football Inc. zu zahlenden Zusatzbeitrag kostenneutral für das eigene Budget bezahlen. Somit dürfte die definierte Mindestteilnehmerzahl des Turniers von vier Nationen sehr wahrscheinlich zusammenkommen.

Auch die Frage, wer für den finanziellen Schaden der bei einer Ausrichtung in den USA anfallenden erheblichen Mehrkosten aufkommt, ist bisher unbeantwortet. Bei bisherigen Ausrichterverträgen, die der AFVD selbst mit dem Europaverband EFAF bzw. dem Weltverband IFAF unterschrieben hat, waren jeweils Konventionalstrafen in z. T. sechsstelligen für einen Ausrichter vorgesehen, der eine Veranstaltung zurückgeben mußte.

Sollte das Ausrichterkonzept, wie angenommen, zum Tragen kommen, wird das AFVD Präsidium mit den Mitgliedsorganisationen und den Vertretern der Spieler beraten, wie damit umgegangen wird.

Mit einer Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland in Form einer Bundesförderung - und sei es nur eines Anerkennungsbetrags - ist absehbar nicht zu rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland vertritt neuerdings - entgegen dem Votum des Deutschen Olympischen Sportbundes - die Auffassung, daß nur solche nichtolympische Sportarten finanziell durch den Bund gefördert werden sollten, bei deren Weltmeisterschaften in der Endrunde mindestens zwanzig Nationen teilnehmen. Qualifikationswettbewerbe werden nach dieser Auffassung nicht mitgezählt. Der AFVD hat diese Auffassung nicht akzeptiert und ist diese zusammen mit dem DOSB entgegengetreten. Bis wann die Bundesrepublik Deutschland hier zu einer anderen Auffassung gelangen wird, ist jedenfalls nicht absehbar. Von steht der AFVD bereits jetzt vor der Herausforderung die im Finanzplan 2015 eigentlich eingeplante Bundesförderung durch Einsparungen bzw. Streichung von Maßnahmen zu kompensieren. Ohne Bundesförderung wäre für den AFVD bereits die Teilnahme an der Weltmeisterschaft in Schweden ein nur sehr schwer zu bewältigender Kraftakt gewesen, der nur unter Anspannung aller Ressourcen und tatkräftiger Hilfe der Mitgliedsorganisationen des AFVD möglich gewesen wäre.

Gegenüber der bisherigen Planung der WM in Stockholm ist - bei Zuzahlung der Eigenleistung von 30.000 EUR - mit Mehrkosten von etwa 101.000 EUR zu rechnen. Allein die Flugkosten dürften etwa 71.000.000 EUR höher liegen, als bei einer Anreise nach Schweden. Diese Mittel sind im bisherigen AFVD Finanzplan für 2015 nicht budgetiert und der AFVD ist, gerade auch in Anbetracht, daß mit der Junioren EM American Football in Dresden und mit der Cheerleading WM in Berlin zwei Großprojekte anstehen, nicht in der Lage diese Mehrkosten aus seinem eigenen laufenden Haushalt umzuschichten.

Unter dem Strich bleibt, daß zum derzeitigen Zeitpunkt niemand sagen kann, ob, wann, wie, wo, mit wem, mit welchem Modus und mit welchem Wert die Weltmeisterschaft in 2015 stattfinden soll. Mit USA Football Inc. bietet ein Unternehmen mit Verbindungen zur National Football League eine Ersatzausrichtung in einem Ort mit 80.000 Einwohnern an. Nach drei Weltmeisterschaften in Metropol-Regionen mit mehreren Millionen Einwohnern sicherlich nicht der Qualitätsstandard, den sich alle Beteiligten für das Flaggschiff der internationalen American Football Bewegung vorgestellt haben.