Mitteilung von GermanbowlPresse vom 22.03.2017

Presse-Akkreditierungsformular DM Cheerleading 2017

Die Akkreditierung von Journalisten erfolgt zentral. Das Akkreditierungsformular finden Sie im Download.

Bitte beachten Sie, dass die Akkreditierungsrichtlinien des Veranstalters gelten.

Aufgrund des begrenzten Platzangebotes werden nicht alle Akkreditierungsanträge berücksichtigt werden können. Von daher werden zuerst die Akkreditierungsanträge nach journalistischen Berufsgruppen (Print, freie Journalisten, Internet-Medien) quotiert und gewichtet.

Heimatzeitungen, die eine einzelne Gruppe begleiten wollen, können nur berücksichtigt werden, wenn es noch freie Presseplätze gibt.

Fotografen werden nur akkreditiert, wenn ein Redaktionsauftrag eines akkreditierten Presseorgans (siehe zuvor) vorliegt. Nicht akkreditiert werden freiberufliche Fotografen, die Bilder zum Verkauf an Dritte oder zur Veröffentlichung in Internet-Bild-Datenbanken aufnehmen wollen. Diese Bildrechte hat der Veranstalter exklusiv vergeben.

Team-Fotografen

Jedes Team darf einen Team-Fotografen mitbringen. Dieser Team-Fotograf muß als solcher auf dem offiziellen Meldebogen als Betreuer nominiert werden. Entsprechend ist für dieses dann auch die offizielle Startgebühr zu bezahlen. Der Team-Fotograf darf während des Auftritts des eigenen Teams in der Coaching-Zone fotografieren (ohne Blitz). Der Team-Fotograf erhält bei Betreten der Coaching-Zone eine Weste, die er nach dem Auftritt beim Verlassen der Coaching-Zone wieder abzugeben hat.

Abmahnungen bei Fotos

Bitte beachten Sie, daß Sie keine Fotos im Interne, die von Dritten aufgenommen wurden, verwenden, sei es für Ihre private Seite in einem sozialen Netzwerk oder auf Ihrer Vereinshomepage! In den letzten Jahren ist eine regelrechte "Abmahnindustrie" entstanden, die es gezielt darauf anlegt, daß Sportler, Aktive, Vereine Fotos, die von Dritten aufgenommen wurde, aus einem sozialen Netzwerk herunterladen und auf eigenen Seiten weiterverwenden. Dies stellt in vielen Fällen dann eine Urheberrechtsverletzung dar, für die dann über Rechtsanwalt kostenpflichtig abgemahnt wird. Verwenden Sie daher am besten nur solche Fotos, die Ihr eigener Team-Fotograf (siehe dort) oder der offizielle Veranstaltungsfotograf von Ihrer eigenen Gruppe aufgenommen haben. Ansonsten riskieren Sie Abmahn- und Schadensersatzforderungen von mehreren tausend EURO. Dies Praxis ist leider in den meisten Fällen legal! Besonders beliebt sind Internet-Seiten, die vorgeben, sich an ein breites Publikum zu richten, aber es gezielt darauf absehen, rechtlich unkundige (z. T. auch minderjährige Sportler) zum Download von Bildern zu motivieren, die anschließend abgemahnt werden können.

Filmen und Fotos

Sie können in der Halle von Ihrem Sitzplatz aus mit Ihrem Smartphone oder Fotoapparat für private Zwecke filmen oder fotografieren. Es darf nicht geblitzt werden. Das Objektiv darf nicht länger als sechs Zentimeter sein. Beachten Sie bitte, daß Sie bei einer Privatfotografie nicht die Bildrechte der Aktiven erwerben und auch nicht vom Veranstalter autorisiert sind, die Fotos oder Filme zu verbreiten, zu veröffentlichen oder diese Drittanbietern zu überlassen. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen ab.