Mitteilung von AFVD vom 02.12.2017

Vereinbarung von AFVD, DTV und CCVD über Cheerleading im DOSB

Der Deutsche Olympische SportBund e. V. (DOSB) hat am 01.12.2017 den Cheerleading und Cheerdance Verband Deutschland e. V. (CCVD) als Mitglied in der Mitgliederkategorie Spitzenverbände aufgenommen.

Damit betreuen innerhalb des DOSB nunmehr drei Spitzenverbände die Sportart Cheerleading mit ihren verschiedenen Disziplinen und Varianten: der American Football Verband Deutschland e. V. (AFVD), der Deutsche Tanzsportverband (DTV) und eben die CCVD.

Die drei Verbände haben unter Beteiligung und Moderation das DOSB eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die unterschiedlichen Zuständigkeit und Interessenlagen der drei Verbände innerhalb des DOSB in Übereinstimmung gebracht werden können.

Vereinbart wurde insbesondere:

1. Abgrenzung Cheerleading/Cheerdance
Auf internationaler Ebene laufen Gespräche zwischen der World DanceSport Federation (WDSF) und der International Cheer Union (ICU) zur Betreuung des Bereiches Cheerdance. Es besteht Einigkeit, dass das auf internationaler Ebene vereinbarte Ergebnis Vorbildwirkung für den nationalen Bereich haben soll.
Unabhängig hiervon wollen AFVD, CCVD und DTV prüfen, ob es möglich ist, gemeinsam eine Deutsche Meisterschaft im Cheerdance zu veranstalten.
Es wird festgestellt, dass die Disziplinen Sideline-Cheer und Sideline-ShowDance nur vom AFVD betrieben werden und der CCVD auch nicht beabsichtigt, die Betreuung dieser Disziplinen in sein Angebot aufzunehmen.

2. Anerkennung des Mitgliederbestandes der Verbände
Die Verbände sichern sich gegenseitig zu, es zu unterlassen, aktiv Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder zum Verbandsübertritt zu bewegen. Bei Wechseln der Verbandszugehörigkeit werden sich die aufnehmenden Verbände bemühen, ihre neuen Mitglieder zur Bezahlung noch offener Beiträge beim bisherigen Verband zu veranlassen.

3. Doppel-Mitgliedschaften/Strafen, Geldauflagen und Sperren
Die Verbände sind sich darin einig, bei erfolgter Aufnahme des CCVD in den DOSB auf die Verhängung von Strafen, Geldauflagen oder Sperren zu verzichten, wenn die Vereine mit Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaften an Veranstaltungen der anderen Cheerleading betreuenden Verbände teilnehmen. Mehrfach-Mitgliedschaften in allen drei Verbänden sind möglich.

4. Zuordnung der Mitglieder in den Landessportbünden
Es besteht Übereinstimmung darin, dass die Mitglieder des AFVD und des DTV auch nach einer Aufnahme des CCVD in den DOSB bzw. der CCVD-Landesverbände in die LSB weiterhin ihren bisherigen Verbänden zugeordnet werden.

Hinsichtlich der vom AFVD benutzten Wordmarke CVD und der Verwendung der Bezeichnung CCVD durch die CCVD haben AFVD und CCVD einen bilateralen Vertrag abgeschlossen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei der jeweiligen Verwendung von CVD durch den AFVD und CCVD durch die CCVD regeln.

Zwischen dem AFVD und dem DTV besteht bereits seit 2015 eine bilaterale Vereinbarung durch die der AFVD mit seiner Sparte AFVD Cheer eine Mitgliedschaft im DTV erwirbt. Zuvor hatte es schon eine Kooperationsvereinbarung gegeben.

Für die Mitgliedsvereine der Mitgliedsverbände des AFVDs ergeben sich auf der Basis diese Vereinbarung und der Aufnahme des dritten Cheerleading-Spitzenverbandes in den DOSB neue Möglichkeiten, ihren Sport auszuüben. Innerhalb dieses Rahmenwerks ist es möglich, die Angebote aller drei Spitzenverbände wahrzunehmen.