Mitteilung von AFVD vom 03.08.2018

Situation Samsung Frankfurt Universe

Die Betriebsgesellschaft des Vereins AFC Universe Frankfurt e. V. hat am 12.04.2018 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Am 01.07.2018 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die erste Gläubigerversammlung wurde für den 19.09.2018 angesetzt. Der Insolvenzverwalter der Betriebsgesellschaft hat erklärt, den Spielbetrieb der GFL Mannschaft in der Saison 2018 durchzuführen und zu einem ordnungsgemäßen Abschluss zu bringen.

Antragssteller für die Spielerlaubnis („Lizenz“) für die GFL ist der Verein „American Football Club Universe Frankfurt e. V.“. Dieser hat die Lizenzunterlagen zur Saison 2018 fristgemäß zum Lizenzantragsschluss 15.10.2017 eingereicht und auch die fälligen Lizenzgebühren pünktlich und in voller Höhe bezahlt. Die Betriebsgesellschaft des Vereins ist nicht der Ansprechpartner für AFVD und GFL, sondern ausschließlich der Verein selbst. Sinn und Zweck des Lizenzierungsverfahrens ist zu allererst, den Ausfall von Mannschaften in der GFL im laufenden Spielbetrieb zu verhindern.

Zur Absicherung des Spielbetriebs und der Abwendung möglicher finanzieller Schäden für die übrigen Vereine der GFL, insbesondere der Vereine der GFL Süd, hat die Lizenzierungskommission des GFL Ligadirektoriums die Stellung einer zusätzlichen Sonderkaution von 35.000 EUR angeordnet. Dieser Betrag wurde vom Verein innerhalb der gesetzten Frist hinterlegt. Daraufhin haben AFVD Präsidium und GFL Ligadirektorium die Aufnahme des Spielbetriebs für die Saison 2018 trotz Insolvenz der Betriebsgesellschaft genehmigt.

Derzeit prüft die Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums, ob im entscheidenden Zeitraum der Lizensierungsphase der Verein Risiken für die Betriebsgesellschaft anders hätte bewerten können und der Lizenzkommission hätte mitteilen müssen. Auch wenn dieses ggf. nicht explizit durch das Lizenzstatut gefordert wird. So ist der Verein zwar verpflichtet, gerichtliche Verfahren in die der Verein selbst verwickelt ist, anzuzeigen, für Betriebsgesellschaften ist dies bisher nicht ausdrücklich geregelt.

Für die Saison 2019 werden die zuständigen Gremien von GFL und AFVD das Lizenzstatut hinsichtlich der Auskunftspflichten der Betriebsgesellschaften überarbeiten, um die Wahrscheinlichkeit von weiteren Vorfällen dieser Art zu reduzieren.