Mitteilung von AFVD vom 13.10.2005

Allgemeinverfügung Startberechtigung an EFAF Wettbewerben 2006

Allgemeinverfügung des AFVD vom 13.10.05

Die Startberechtigung für europäische Vereinswettbewerbe bestimmt sich nach den EFAF EFL & EFAF Cup Regulations Fassung 2005 nd Folgejahre, veröffentlicht auf www.efaf.org.

Für die europäischen Wettbewerbe haben sich aus dem Bereich der GFL folgende Vereine qualifiziert:

Als Titelverteidiger im EFAF Cup: Marburg Mercenaries (wahlweise EFL oder EFAF Cup)

European Football League (EFL):

Deutscher Meister: Braunschweig Lions
Deutscher Vize-Meister: Hamburg Blue Devils

EFAF-Cup:

Mannschaften der führenden nationalen Liga, die von ihrem Nationalverband nominiert werden. In Frage für eine Nominierung kommen Seitens des AFVD:

Weitere Halbfinalteilnehmer: Schwäbisch Hall Unicorns
Nachplatzierte Vereine der GFL: Dresden Monarchs, Berlin Adler, Stuttgart Scorpions, Saarland Hurricanes

Bei der Meldung von mehr als zwei Vereinen entscheidet die höhere Platzierung des Vereins in der GFL Abschlusstabelle über die Qualifikation.

Bei Nichtteilnahme an einem europäischen Wettbewerb trotz Qualifikation tritt in der Saison 2005 ein automatisches Spielverbot für internationale Freundschaftsspiele in Kraft. Dieses Spielverbot gilt für die gesamte Saison 2005 und alle Mannschaften eines Vereins.

Die Teilnahme am EFAF Cup ist Seitens der EFAF fakultativ, d. h. eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Vereins. Die Teilnahme an der EFL ist verpflichtend.

Abgabetermin für Meldungen bei der EFAF ist der 31.10.2005

Neben der Sperre durch den AFVD verhängt die EFAF weitere Verbandsstrafen einschliesslich Geldstrafen bei Nichtteilnahme trotz Qualifikation.