Mitteilung von AFVD vom 27.10.2008

Teilnahme an Sichtungscamps von Profi-Ligen

Wichtiger Hinweis:

Spieler, die beabsichtigen, im Rahmen ihres Studiums an einem US-College American Football zu spielen, müssen die Spielberechtigung von der NCAA (National College Athletic Association) anerkannt bekommen ("Eligibility").

Die NCAA teilt die Eligibility nur Amateur-Sportlern zu. Wobei die Amateuer-Definition der NCAA viel strikter ist, als die des Deutschen Steuer- oder Sozialabgabenrechts. Jeder, der für American Football Spielen mehr als nur die notwendigen Auslagen erhält, ist Profi und damit nicht mehr spielberechtigt. Mehr als die notwendigen Auslagen kann schon das Gewähren von Spritgeld sein.

In diesem Zusammenhang ist jeder Spieler, der einen Profi-Vertrag oder Profi-Vor-Vertrag unterschreibt nicht mehr spielberechtigt. Ein Amateuer darf je Saison an genau einem Sichtungcamp ("Combine") einer Profi-Liga teilnehmen, ohne die College-Eligibility zu verlieren. Bedingung: das Combine darf nicht länger als 24 Stunden dauern und die Reisekosten zum Combine werden durch den Sportler selbst getragen.

Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem NCAA Clearinghouse, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

Die Teilnahme an einem Profi-Combine, die länger als 24 Stunden dauert bzw. bei Übernahme der Fahrtkosten durch eine Profi-Liga, führt zum Verlust der College-Eligibility. D. h. die NCAA läßt die Spieler dann zwar zum Studium zu, nicht aber zur Teilnahme am Hochschulsport.

Von daher kann jedem Sportler, der beabsichtigt, eine Studium in den USA mit Teilnahme am Sport- und Spielbetrieb einer College-Mannschaft nur DRINGEND abgeraten werden, sich an einem Sichtungscombine zu beteiligen.

Eine einmal getroffene Entscheidung ist irriversible und wird von der NCAA auch nicht toleriert.