Mitteilung von AFVD vom 23.04.2009

Öffentliche Verwarnung für Herrn Christian von Einem

Die Anti-Doping-Kommission des AFV Deutschland hat am 24.02.2009 eine Verbandsstrafe in Form einer öffentlichen VERWARNUNG gegen Herrn Christian von Einem ausgesprochen.

Herr Christian von Einem ist Angehöriger des National Test Pools der Nationalen Anti Doping Agentur. Als solcher ist er seiner Verpflichtung zur Abgabe seiner Whereabouts (Anwesenheitsorte und -zeiten) für das 4. Quartal 2008 nicht nachgekommen.

Hinweis: Die Nichtabgabe eines Whereabouts ist nicht gleichzusetzen mit einer positiven Doping-Probe, sondern ein administratives Fehlverhalten.