Mitteilung von AFVD vom 28.02.2010

Bundesversammlung stellt Weichen für Zukunft

Große Harmonie und große Herausforderungen

Die Bundesversammlung, das höchste Beschlussorgan des American Football Verbandes Deutschland e. V., tagte am 27. Februar 2010 in Frankfurt am Main.

Die Delegierten der inzwischen 13 Landesverbände nahmen den Rechenschaftsbericht von Präsidium und Gesamtvorstand entgegen und erteilten einstimmig Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Ebenfalls einstimmig wurde der Finanzplan für 2011 verabschiedet, der ein Haushaltsvolumen von 628.000 EUR vorsieht.

Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit des AFVD ist derzeit die Abwicklung zahlreicher Großveranstaltungen, die es in dieser Dichte bislang noch in keinem Land im American Football und Cheerleading Sport gegeben hat:

Auf den German Bowl XXXI am 03.10.2009 in der Frankfurter Commerzbank Arena mit nahezu 14.000 Zuschauern, folgte am 28./29.11.2009 die 5. Cheerleading Weltmeisterschaft im Bremer AWD Dome vor 10.000 Gesamtzuschauern. Bereits am 24.04.2010 wird es in der Düsseldorfer Esprit Arena zu dem historischen Duell zwischen dem WM-Zweiten Japan und dem WM-Dritten Deutschland kommen. Vom 24.-31.07.2010 steht die Europameisterschaft in Frankfurt am Main und der Region Rhein-Main u. a. auch wieder mit Spielen in der Commerzbank Arena. Schließlich wird am 09.10.2010 der German Bowl XXXII in der Commerzbank Arena das Jahr der Großveranstaltungen beschließen.

Diese "Leuchtturm-Projekte" wurden und werden von einem großen medialen Interesse begleitet, so berichtete u. a. das DSF live von German Bowl und als Highlight-Format von der Cheerleading WM.

"Wir wollen mit diesen Veranstaltungen unseren Sport - und zwar sowohl American Football als auch Cheerleading - einer breiten Öffentlichkeit auf hohem Niveau präsentieren", beschreibt AFVD Präsident Robert Huber die Strategie. "Dadurch erhoffen wir uns natürlich einen positiven Rückenwind für unseren Sport insgesamt und auf allen Ebenen."

In 2010 steht für die neugebildete Frauen-Nationalmannschaft mit der Weltmeisterschaft in Schweden die erste große Herausforderung an.

Die Herren-Nationalmannschaft muss sich bei der Heim-EM ihrer Favoritenrolle würdig erweisen.


Weitere Entscheidungen der Bundesversammlung:

Reform der Jugendbundesliga

Die Jugendbundesliga "GFL Juniors" wird ab der Saison 2011 anstatt wie bisher in drei Gruppen zu vier Mannschaften, in vier Gruppen mit je fünf Mannschaften ausgespielt. Dazu werden die bisherigen Gruppe Mitte und Süd in drei Gruppen aufgeteilt und neu geschnitten. Zukünftig wird gespielt in:
Nord: unverändert
West: Nordrhein-Westfalen
Mitte: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen
Süd: Baden-Württemberg und Bayern

In einem zweiten Schritte sollen alle Gruppen ab der Saison 2013 auf je sechs Mannschaften aufgestockt werden.

Damit soll der höheren Leistungsdichte im Jugendbereich und auch der breiteren Basis Rechnung getragen werden.

2015 steht optional dann eine Umwandlung in eine GFL Juniors I und eine GFL Juniors II zur Disposition.

Überwachung und Organisation des Spielbetriebs:

Die Überwachung und Organisatione des Spielbetriebs auf Bundesebene wurde vollkommen neugeordnet.

Die bisherigen Gremien Bundesspielausschuss und interner Bundesspielausschuss wurden in der alten Besetzung abgeschafft und durch neue Gremien ersetzt. Die bisherigen sportpolitischen Lenkungskompetenzen des Bundesspielausschusses wurden an den Hauptausschuss übertragen, die Verabschiedung der Bundesspielordnung an eine neugeschaffene Technische Kommission.

Der bisherige interne Bundesspielausschuss wird in die Wettkampfkommission umgewandelt und gibt die Zuständigkeit zu Eiländerungen der Bundesspielordnung an die Technische Kommission ab.

Die Regelkommission wurde beibehalten, wenn auch nunmehr die Entsendung des Vertreters der Landesverbände über den Hauptausschuss erfolgt.

Die Kommissionen setzen sich aus jeweils einem Präsidiumsmitglied, dem Sportdirektor, ein bis zwei Vertretern der Landesverbände und dem jeweils zuständigen Fachwart für den Bereich zusammen.

Die Bundesversammlung zog hierbei die Konsequenzen aus der zunehmenden Verrechtlichung und Notwendigkeit zur Spezialisierung im Spielbetrieb. Durch kleine schlagkräftige Expertenorgane sieht sich der Verband hier für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet.

Neufassung der Bundesspielordnung:

Die Bundesversammlung nahm den Zwischenbericht der ad hoc Kommission "Reform der Bundesspielordnung" zustimmend zur Kenntnis und überwies diesen an die nunmehr zuständige Technische Kommission.

Ab 2011 wird die Bundesspielordnung nicht mehr in einer gedruckten Fassung zur Verfügung stehen, sondern in elektronischer Form auf der Homepage des Verbandes.

Verabschiedung des Strukturplans Leistungssport:

Der Strukturplan Leistungssport für den Zyklus 2010 bis 2013 wurde durch die Bundesversammlung einstimmig verabschiedet. Damit werden auch hier die Weichen gestellt, weiterhin durch den Bund gefördert zu werden.

Anti-Doping-Verordnung:

Die Anti-Doping-Verordnung des AFVD wurde in enger Abstimmung und Konsultation mit der Nationalen Anti-Doping Agentur neugefaßt und überarbeitet. Die Bundesversammlung nahm die Neufassung positiv zur Kenntnis. Das formelle Inkrafttreten war bereits durch Beschluss des Präsidiums zum 01.01.2010 erfolgt.

Jugendordnung:

Die durch den Bundesjugendtag am 31.01.2010 verabschiedete Jugendordnung der American Football Jugend wurde durch die Bundesversammlung genehmigt. Die AFJ erhält dadurch eine fünfköpfige Sprechergruppe, die die Belange der Jugend vertritt und bearbeitet.

Richtlinie für Qualifizierung:

Die Rahmen-Richtline Ausbildung, nunmehr Richtlinie für Qualifizierung und Weiterbildung des AFVD wurde nach den Vorgaben des DOSB überarbeitet und ebenfalls positiv zur Kenntnis genommen. Darin werden Inhalte und Zuständigkeiten im Bereich Ausbildung geregelt und definiert.

Beitragsstruktur:

In der Beitragsordnung erfolgte eine Klarstellung, dass Sonderorganisationen auf Landesebene, die weitgehend teilidentisch mit den Landesverbänden sind (d. h. identische Besetzungen der Präsidien und große Überschneidungen in den Mitgliedsvereinen) bei der Beitragsveranlagung zum Bund für die Beitragsberechnung des Landes mit berechnet werden.