Mitteilung von AFVD vom 19.03.2003

DSB beruft Robert Huber in Bundesausschuss

Das Präsidium des Deutschen Sport Bundes (DSB) hat AFVD Präsidenten Robert Huber am 07.03.2003 als Ständigen Gast in den DSB Bundesausschuss Recht, Steuern und Versicherungen berufen.

Der Bundesausschuss Recht, Steuern und Versicherungen berät das DSB Präsidium in allen Fragen des allgemeinen Vereins-, Steuer- und Versicherungsrechts.

Mit dieser Berufung ist zum ersten Mal seit der Gründung des AFVD im Jahre 1982 und dem Beitritt des AFVD zum DSB im Jahre 1992 ein Funktionsträger des AFVD Mitglied in einem DSB Organ geworden.

"Für den AFVD ist diese Berufung eine historischer Moment. Mit der Berufung unseres Präsidenten in eine DSB Funktion sind wir endgültig im organisierten deutschen Sport angekommen. Elf Jahre nach der Aufnahme in den DSB ist ein Vertreter eines der kleineren nichtolympischen Verbände in eine verantwortungsvolle Funktion beim DSB gelangt. Dies ist ein Zeichen für die hohe Wertschätzung, die die Aufbauarbeit des AFVD für unseren Sport nunmehr auch ausserhalb der reinen Football Fachwelt erfährt.", kommentiert AFVD Vizepräsidentin Helene Busse diese Entscheidung.

Huber gehört bereits seit 1994 dem entsprechenden Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherungen des Landessportbundes Hessen e. V., inzwischen bereits in der dritten Wahlperiode, an.

Der 33jährige Robert Huber ist selbstständiger Rechtsanwalt in Obertshausen. Neben der Präsidentschaft des AFV Deutschland e. V. ist Huber noch als Präsident der European Federation of American Football, sowie des AFV Hessen e. V. und als Generalsekretär der International Federation of American Football tätig. In seiner Heimatstadt Obertshausen ist er seit 1993 Stadtverordneter und seit 2001 auch Fraktionsvorsitzender. Im Landessportbund Hessen e. V. ist Huber Mitglied der Sprechergruppe der Landesfachverbände.