Allgemeinverfügung Nr. 3/ 2020

Allgemeinverfügung Nr. 3/ 2020

 

Das Präsidium des AFVD hat am 16.04.2020 als Allgemeinverfügung beschlossen:

 

  1. Der Spielbetrieb im Verbandsbereich des AFVD wurde durch Rechtsverordnungen der Bundesländer durch Veranstaltungsverbote bis zum 03.05.2020 ausgesetzt. Alle Pflicht-, Freundschafts- und Pokalspiele, Turniere, Scrimmages unter Beteiligung von mehr als einem Verein sind abgesagt. Erteilte Spielgenehmigungen werden widerrufen.

 

  1. Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.

 

Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Rechtsgrundlage: §123a BSO, §29a Lizenzstatut Lizenzligen

 

Begründung:

Der Ausbruch der Covid-19-Virus im gesamten Bundesgebiet, Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Behörden, Schliessung von Sport- und Trainingsstätten durch die Platzherren machen diese Maßnahmen zur geordneten Durchführung des Spielbetriebs notwendig.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntgabe schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden der Wettkampfkommission als Einzelrichter einzulegen bei: American Football Verband Deutschland e. V., Wettkampfkommission, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.

Download: Allgemeinverfügung Nr.3 2020