Wertung gegen Allgäu Comets bleibt bestehen

Die Wettkampfkommission hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.09.2021 beschlossen:

1. Dem Einspruch des Allgäu Comets Kempten e. V. wird nicht stattgegeben.

2. Für den Beschluss des Ligaobmanns vom 15.08.2021 wird der sofortige Vollzug gemäß § 22 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) angeordnet.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

4. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Allgäu Comets.

Weitere Information:

Der Verein Allgäu Comets Kempten hat in der Nacht vom 23.07.2021 zum 24.07.2021 um 0:30 Uhr die Teilnahme an dem ordnungsgemäß für den 24.07.2021 angesetzten GFL-Spiel gegen Frankfurt Universe einseitig ohne Einbindung des Ligaobmanns oder der Wettkampfkommission abgesagt. Der Ligaobmann der GFL-Süd hat nach ausführlicher Anhörung der betroffenen Vereine das Spiel am 15.08.2021 mit 00:20 Punkten gegen die Allgäu Comets Kempten gewertet. Der Ligaobmann kam zu dem Ergebnis, dass das Verschulden an dem Spielausfall bei den Allgäu Kempten Comets lag, da diese einseitig ohne vorherige Kontaktaufnahme mit ihm als zuständige Stelle das Spiel abgesagt hatten. Eine einseitige Spielabsage eines Vereins am Spieltag selbst sieht das Reglement nicht vor. Von weiteren Sanktionen, wie etwa einer Geldstrafe, hatte der Ligaobmann abgesehen.

Gegen diese Entscheidung haben die Allgäu Comets Kempten am 25.08.2021 einen Einspruch eingelegt. Nach der am 08.09.2021 erfolgten Zahlung des Verfahrensvorschusses hat die Wettkampfkommission kurzfristig für den 11.09.2021 eine mündliche Verhandlung in Frankfurt angesetzt. Am Ende der mündlichen Verhandlung, bei der die direkt betroffenen Vereine Allgäu Comets Kempten und AFC Universe Frankfurt vertreten waren, wurde die obige Entscheidung getroffen.

Eine ausführliche Begründung der Entscheidung folgt.

Aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs ist die Entscheidung bereits unabhängig von eventuell noch möglichen Rechtsmitteln wirksam.

Eine Veröffentlichung der Entscheidung erfolgt aufgrund besonderem öffentlichen Interesse.