Mitteilung von AFVD vom 28.10.2016

Allgemeinverfügung Startberechtigung an internationalen Vereinswettbewerben 2017

Allgemeinverfügung Startberechtigung an EFAF Wettbewerben 2011ff

Allgemeinverfügung des AFVD vom 28.10.2016

Die Startberechtigung für europäische Vereinswettbewerbe bestimmt sich nach den Big6 & EFL Clup Team Competitions Regulations in der jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht auf www.eurobowl.info.

Für die europäischen Wettbewerbe haben sich aus dem Bereich der GFL folgende Vereine qualifiziert:

Big6 European Football League (Big6):

Deutscher Meister und Deutscher Vize-Meister
Finalteilnehmer des EFL BOwls der vorherigen Saison, wenn aus dem Bereich der GFL

European Football League (EFL):

Mannschaften der führenden nationalen Liga, die von ihrem Nationalverband nominiert werden. In Frage für eine Nominierung kommen Seitens des AFVD:

Alle GFL-Vereine der jeweils laufenden Saison mit Ausnahme des Teilnehmers der Abstiegsrelegation zur GFL 2.

Bei der Meldung von mehr Vereinen als der GFL Startplätze zugewiesen wurden, entscheidet die Ligaleitung über die Zulassung.

Bei Nichtteilnahme an einem europäischen Wettbewerb trotz Teilnahmepflicht oder Einladung tritt in der Saison, in der ein Teilnahme hätte erfolgen müssen bzw. können, ein automatisches Spielverbot für internationale Freundschaftsspiele in Kraft. Dieses Spielverbot gilt für die gesamte Saison und alle Mannschaften eines Vereins.

Abgabetermin für Meldungen bei der EFAF ist der 31. Oktober des vorausgehenden Jahres.