Durchführung von Sportgroßveranstaltungen

Bezüglich der Durchführung von Sportgroßveranstaltungen steht der AFVD in engen Kontakt mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, der die Spitzenverbände bereits mehrfach mit Handlungsempfehlungen versehen hat. Diese rät im Moment zu Reisen nach China und Italien, sowie andere Orte mit Ansteckungsrisiko ab.

Die Mannschaftsärzte des AFVD sind über ihre berufliche Tätigkeit in die Arbeit von Hygienekommissionen mehrere Kreise/ kreisfreier Städte eingebunden. Dort findet täglich eine Neubewertung der Lage statt, und es gibt ggf. Anpassung der Maßnahmen statt. Derzeit gibt es keine aktuelle Warnung des Gesundheitsministeriums zum Thema Absagen von Großveranstaltungen, dies kann sich aber täglich ändern.

Sollte es solche Warnungen/ Handlungsempfehlungen geben, wird der AFVD über die Wettkampfkommission und Spielleitenden Stellen im Bereich Football und über die Bundessportkommission im Bereich Cheerleading jeweils entscheiden, ob Großsportveranstaltungen auf Bundesebene abgesagt oder verlegt werden.

Sollen behördliche Anordnungen die Durchführung unmöglich machen, so entscheidet der AFVD über einen Ersatztermin oder, wenn dies nicht möglich ist, über die Wertung der ausgefallenen Wettbewerbe.