Allgemeinverfügung Nr. 3/ 2020
Das Präsidium des AFVD hat am 16.04.2020 als Allgemeinverfügung beschlossen:
- Der Spielbetrieb im Verbandsbereich des AFVD wurde durch Rechtsverordnungen der Bundesländer durch Veranstaltungsverbote bis zum 03.05.2020 ausgesetzt. Alle Pflicht-, Freundschafts- und Pokalspiele, Turniere, Scrimmages unter Beteiligung von mehr als einem Verein sind abgesagt. Erteilte Spielgenehmigungen werden widerrufen.
- Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.
Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Rechtsgrundlage: §123a BSO, §29a Lizenzstatut Lizenzligen
Begründung:
Der Ausbruch der Covid-19-Virus im gesamten Bundesgebiet, Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Behörden, Schliessung von Sport- und Trainingsstätten durch die Platzherren machen diese Maßnahmen zur geordneten Durchführung des Spielbetriebs notwendig.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntgabe schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden der Wettkampfkommission als Einzelrichter einzulegen bei: American Football Verband Deutschland e. V., Wettkampfkommission, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.
Download: Allgemeinverfügung Nr.3 2020