Präsidium und Technische Kommission haben eine Ergänzung zur Thematik Freundschaftsspiele für Vereine, die ihre Lizenz zurückgegeben haben, beschlossen.
Die Änderung tritt am 01.09.2020 in Kraft.
Ergänzung in §107 Freundschaftsspiele:
§ 107 Freundschaftsspiele
(…)
Ausnahmeregelung in 2020: Vereine, die in 2020 eine Spielerlaubnis für eine Lizenzliga („Lizenz“) hatten, diese aber für die jeweilige Lizenzliga zurückgegeben haben, können, sofern diese Lizenzliga keinen Spielbetreib durchführt, eine Lizenz für Freundschaftsspiele oder einen Pokalspielbetrieb beantragen. Der Antrag ist bei der Stelle einzureichen, die die Spielerlaubnis für die Lizenzliga erteilt hat. Findet in der jeweiligen Lizenzliga ein Spielbetrieb statt, so bedarf es bis 01.10.2020 der Zustimmung der in der Lizenzliga verbleibenden Vereine. Für die Ligen unterhalb der Lizenzligen regeln die Landesverbände/ Spielverbünde dies in eigener Zuständigkeit.
Begründung:
Nachdem jetzt mehrere Ligen komplett aufgrund Corona ausfallen, wird eine Regelung für Freundschaftsspiele benötigt.
Präsidium und Technische Kommission sind zum Ergebnis gekommen, diese generell auch nach der Lizenzrückgabe zu ermöglichen.
In den Ligen, in denen jetzt noch gespielt wird, soll es eine Schutz-Klausel für die Vereine geben, die spielen. Die müssen zustimmen. Es soll also nicht der Fall eintreten, dass einige Vereine sich bemühen eine Liga fertig zu spielen, und die anderen, die raus sind, parallel spielen. Allerdings Schutz nur im September.