Die Voraussetzungen für Bundesförderung

Die deutsche Sportförderung orientiert sich stark an dem Leistungsgedanken und an internationalen Erfolgen – speziell anhand der errungenen Medaillen und Platzierungen bei Olympischen Spielen. 2019 wurden an die 33 Verbände der ständigen olympischen Sportarten etwa 80 Millionen Euro an Fördermitteln des Bundesministerium des Innern verteilt, weitere etwa zwei Millionen an Sportarten, die temporär bei den nächsten Olympischen Spielen im Wettkampfprogramm sind. 32 Verbände nicht-olympischer Sportarten erhielten insgesamt etwa 4 Millionen Euro. Bei der überwiegenden Anzahl dieser Verbände belief sich die Bundesförderung auf mittlere fünfstellige Beträge für das gesamte Jahr.

Diese Dimensionen müssen bekannt sein, um einzuschätzen, welches Potenzial sich die Sportart American Football von der Bundesförderung versprechen kann. Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Spitzensportförderung reformiert wurde und ein neues „Potenzialanalysesystem“ den Verbänden deutlich mehr Dokumentationspflichten abverlangt und damit die Antragsstellung verkompliziert und verteuert.

Dennoch würde der AFVD natürlich sehr gern in den Genuss von öffentlicher Förderung aus Bundesmitteln kommen, zumal in vielen europäischen Ländern (Skandinavien, Österreich, Frankreich und anderen) die Förderrichtlinien für American Football viel vorteilhafter ausfallen. Zum einen wäre es wünschenswert, weil der AFVD sehr gern Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb mit den internationalen Konkurrenten hergestellt wissen möchte. Zum anderen erfüllt der AFVD auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bei mittlerweile rund 70.000 Einzelmitgliedern in deutschen Football-Vereinen, darunter vielen Jugendlichen, sollten die positiven Effekte auf das Zusammenleben in Deutschland inzwischen auch bundesweit so weit Bedeutung haben, dass eine Förderung aus Steuermitteln gerechtfertigt wäre.

Der AFVD hatte in den Jahren 2006 bis 2011 jährlich Bundesförderung im mittleren fünfstelligen Bereich erhalten. Dieser Förderung ging eine jahrelange Vorarbeit des AFVD-Präsidiums voraus, die nicht nur in der Ausrichtung der WM 2003 in Deutschland oder der Platzierung der Sportart im Programm der Duisburger World Games 2005 bestand, sondern auch in einer Intensivierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, der ausführlichen Dokumentation dieses Teils der Verbandsarbeit sowie ständiger Lobbyarbeit.

Vor Auszahlung der Förderung wurde in einer umfangreichen Vor-Ort-Prüfung durch Mitarbeiter einer Bundesbehörde die gesamte Buchhaltung des AFVD mit allen Sach- und Personalaufwendungen überprüft. Da alle Ausgaben des Verbandes jederzeit angemessen und sachgerecht waren, konnten die Fördergelder ausgezahlt werden.

Die damalige Förderung basierte auf anderen Richtlinien als heute. Beispielsweise führte eine Neuaufnahme einer Sportart ins olympische Programm damals noch dazu, dass die übrigen nicht-olympischen Sportverbände Kürzungen oder Streichungen befürchten mussten, weil die höhere Förderung der neuen olympischen Sportart anders als heute auch zu ihren Lasten ging. Dass der AFVD mit einer Klage gegen das Auslaufen der damaligen Bundesförderung für American Football scheiterte, ist für die heutige Situation daher unerheblich geworden. Das damalige Gerichtsurteil wird zwar in der öffentlichen Diskussion immer wieder angeführt, bezieht sich allerdings auf eine längst nicht mehr gültige Rechtslage. Die Fortsetzung der Förderung wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass der AFVD wirtschaftlich so erfolgreich geworden sei, dass eine Förderung nicht mehr zu rechtfertigen sei.

Heute wäre dies kein Hindernis mehr, um Bundesförderung zu beantragen. Allerdings hat der Gesetzgeber inzwischen die Zugangsbedingungen verändert. Vorgeblich wurden dabei die Belange nicht-olympischer Sportarten stärker berücksichtigt. Statt Olympiamedaillen gelten so zum Beispiel hier möglichst große Teilnehmerfelder bei Weltmeisterschaften als geeignetes Kriterium, die internationale „Relevanz“ einer Sportart zu ermitteln und anhand dessen einzuschätzen, wie wichtig internationale Erfolge in einer solchen Sportart für die Bundesrepublik sind und ergo eine Förderung rechtfertigen.

Diese Neuregelung sah zunächst vor, dass 24 Mannschaften an einer WM-Endrunde teilnehmen müssten, um eine nicht-olympische Sportart förderfähig zu machen. Das Kriterium wurde später abgesenkt, doch auch 20 Teilnehmer wären für ein Football-WM-Endturnier eine utopische Vorgabe.

Bereits vor zehn Jahren hatte es in den Antragsverfahren des AFVD oder einzelner Landesverbände einige geradezu kuriose Diskussionen mit Behörden darüber gegeben, dass eine Kadergröße von 45 Spielern tatsächlich kein Ausfüllfehler im Formular wäre, sondern der Realität entspreche…

Wieder bedurfte es jahrelanger intensiver Lobbytätigkeit seitens des AFVD-Präsidiums, um mit Unterstützung des DOSB eine „Lex American Football“ zu erreichen. Inzwischen wurde eine Zusatzbestimmung verabschiedet, dass bei Kadergrößen von 30 oder mehr Aktiven (was ausschließlich auf American Football zutrifft) auch ein WM-Endturnier mit acht Teilnehmern ausreicht, um eine Sportart als förderfähig einzustufen.

Leider kann sich dieser Erfolg der Lobbyarbeit nun aber nicht sofort finanziell auswirken, jedenfalls nicht auf Bundesebene.

Einzelne Landesverbände, die bislang wegen dieser Regel von Landesförderung ausgeschlossen waren, könnten profitieren. Aber auf Bundesebene gibt es einen vierjährigen Förderzyklus, der bei den nicht-olympischen Sportarten jeweils auf die kommenden World Games ausgerichtet ist.

Die nächsten Förderperioden laufen daher von 2022 bis 2025 und danach von 2026 bis 2029. Da die WM 2019 vom Weltverband IFAF in Australien zwar angesetzt worden war, jedoch nicht stattfand, unter anderem, weil es zu wenig europäische Verbände gab, die eine Teilnahme ihrer Nationalmannschaft hätten finanzieren können, muss nun zunächst abgewartet werden, ob die WM 2023 wie geplant nachgeholt wird. Nehmen dann mindestens acht Mannschaften teil, wie es auch geplant ist, könnte der AFVD für die Förderperiode ab 2026 einen Antrag stellen.

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American Football Verband Deutschland