Mitteilung von AFVD vom 22.05.2006

DOSB stimmt AFVD Satzungsänderungsantrag zu

Auf der Gründungsmitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB) am 20. Mai 2006 in Frankfurt am Main wurde ein Antrag des AFVD auf Änderung der Satzung des DOSB mit überwältigender Mehrheit angenommen. Von den 455 Delegierten stimmten nur sechs dagegegen.

Damit stammt der erste Antrag, in der Geschichte des DOSB, der auf eine Mitgliederversammlung abgestimmt wurde, vom AFVD.

Der AFVD hatte beantragt, die eine Vorschrift der alten DSB Satzung, die die Sperre von lebenslang ausgeschlossenen Sportlern aus einem Verband auf andere Verbände übertragen zu können, auch in die DOSB Satzung zu übernehmen.

Die Satzungsbestimmung war bei der Neufassung der DOSB Satzung im Dezember 2005 gestrichen worden.

Mit dem Satzungsänderungsantrag wurde der bisher geltende Rechtszustand wiederhergestellt.

In der Begründung des Antrages vor den Delegierte des DSOB-Bundestages führt AFVD Präsident Robert Huber aus, das es nicht angehen können, das Mitglieder von Verbänden, die von diesen wegen schwerster Verfehlungen lebenslang ausgeschlossen worden sind, diese Beschlüsse dadurch unterlaufen, indem sie einfach bei einem anderen Verband unterschlüpfen. Die Gemeinschaft des organisierten Sports und der Deutschen Sportfamilie müsse sich von solchen Personen schützen.

Die nahezu einmütige Zustimmung der Delegierten setzte hierzu ein klares Zeichen, das den AFVD bestärkt, inhaltlich in solchen Fällen, die richtige Position zu vertreten.