Allgemeinverfügung: Feststellung der Rechtskraft
Gegen die Allgemeinverfügung vom 10. August 2010 wurden innerhalb der Einspruchsfrist von zehn Tagen keine Einsprüche erhoben. Somit wird die Rechtkraft der Allgemeinverfügung festgestellt. Weitere Rechtsmittel sind nunmehr unzulässig.
Somit ändert sich die Ansetzung der Relegationsspiele zur GFL:
Relegationsspielpaarung Nord:
Sechstplatzierter der GFL Nord gegen den Zweitplazierten der GFL2 Nord
Relegationsspielpaarung Süd:
Sechstplatzierter der GFL Süd gegen den Zweitplazierten der GFL2 Süd
Der Gruppensieger der GFL2 Nord und GFL2 Süd steigt jeweils in die regionale Gruppe der GFL ohne weiteres Relegationsspiel aus.
Jeweils vorbehaltlich der Lizenzierung durch die Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums.