Mitteilung von AFVD vom 27.10.2004

Allgemeinverfügung Startberechtigung an EFAF Wettbewerben

Allgemeinverfügung des AFVD vom 27.10.04

Die Startberechtigung für europäische Vereinswettbewerbe bestimmt sich nach den EFAF EFL & EFAF Cup Regulations Fassung 2004 und Folgejahre, veröffentlicht auf www.efaf.org.

Danach sind startberechtigt für:

European Football League (EFL):

Deutscher Meister: Berlin Adler
Deutscher Vize-Meister: Braunschweig Lions

EFAF-Cup:

Mannschaften der führenden nationalen Liga, die von ihrem Nationalverband nominiert werden. In Frage für eine Nominierung kommen Seitens des AFVD:

Weitere Halbfinalteilnehmer: Dresden Monarchs, Marburg Mercenaries
Zweitplatzierter GFL Süd: Schwäbisch Hall Unicorns

Eine Startberechtigung weiterer Mannschaften der GFL kann auf Anfrage durch den AFVD erteilt werden.

Bei Nichtteilnahme an einem europäischen Wettbewerb trotz Qualifikation tritt in der Saison 2005 ein automatisches Spielverbot für internationale Freundschaftsspiele in Kraft. Dieses Spielverbot gilt für die gesamte Saison 2005 und alle Mannschaften eines Vereins.

Die Teilnahme am EFAF Cup ist Seitens der EFAF fakultativ, d. h. eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Vereins.

Abgabetermin für Meldungen bei der EFAF ist der 31.10.2004