Mitteilung von AFVD vom 02.06.2007

Spitzenverbände im DOSB verabschieden Anti-Doping Maßnahmenkatalog

Die Konferenz der Spitzenverbände im DOSB hat am Wochenende in Hamburg eine Veränderte „Missed-Test-Policy“ erarbeitet und einen nationale Testpool eingerichtet. Im Anschluss an die Tagung gab das Gremium die nachstehende Erklärung ab:

Die Spitzenverbände des deutschen Sports haben auf ihrer Konferenz in Hamburg einstimmig einen Maßnahmenkatalog im Kampf gegen Doping verabschiedet. „Der Kampf gegen Doping ist eine der dringlichen Aufgaben im deutschen Sport. Dem stellen wir uns. Einen Generalverdacht gegenüber allen Sportlern, Sportarten und Verbänden weisen wir jedoch entschieden zurück“, sagte Dr. Christa Thiel (Präsidentin des Deutschen Schwimmverbandes) als Sprecherin der Spitzenverbände: „Eine Generalamnestie für geständige Sportler kommt für die Spitzenverbände nicht in Frage. Wir setzen uns klar dafür ein, die bereits bestehende Kronzeugenregelung in vollem Umfang auszunutzen“, erklärten die Spitzenverbände.

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf, der zur Unterstützung im Kampf gegen Doping weiter reichende staatliche Ermittlungsmöglichkeiten bietet, ist für die Spitzenverbände der richtige und entscheidende Schritt. Die Spitzenverbände sehen sich in engem Schulterschluss mit dem Bundesministerium des Innern und begrüßten besonders die Anwesenheit von Staatssekretär Dr. Christoph Bergner in Hamburg. „Er hat für das BMI nochmals unterstrichen, dass der Kampf gegen Doping nur gemeinsam von Staat und Sport geführt werden kann“, sagte Thiel.

Die Delegierten der 60 Verbände unterstützen die Vorschläge von Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympsichen Sportbunde (DOSB): Alle Betreuer, Trainer, Ärzte und Physiotheroapeuten der Verbände werden umgehend eine Verpflichtungserklärung abgeben, in der sie versichern, sich weder bislang an Dopingvergehen beteiligt zu haben, noch sich in Zukunft daran zu beteiligen. Durch ihre Unterschrift erklären sie sich einverstanden, bei einem Verstoß gegen diese Erklärung mit Sanktionen belegt zu werden. Die bereits bestehenden Erklärungen einiger Verbände werden in diesem Verfahren mit dem DOSB und den übrigen Verbänden harmonisiert.

Darüber hinaus unterstützen die Verbände den DOSB in seinem Vorhaben, im Anti-Doping-Kampf einen Pool lizenzierter Mediziner aufzubauen, die speziell für diese Aufgaben geschult werden. Die Verbände werden zukünftig. Ihre Verbandsärzte aus diesem Ärztekreis rekrutieren.

Bis zum 30.06. 2007 werden die Spitzenverbände den DOSB ihre Anti-Doping-Programme und -Maßnahmen, insbeondere in den Bereichen Prävention und Nachwuchsleistungssport zur Prüfung durch das BMI vorlegen. Die Verbände bekräftigen somit Punkt 9 im Anti-Doping-Aktionsplan des DOSB, wonach die Einhaltung von Standards im Kampf gegen Doping Grundlage für die öffentliche Förderung ist.

Zur Verbesserung der finanziellen Ausstattung der NADA werden die Spitzenverbände Gespräche mit ihren Sponsoren führen mit dem Ziel, Finanzmittel für die NADA-Fördergesellschaft zu akquiririeren. Die Spitzenverbände unterstützen in diesem Zusammenhang den Appell des DOSB an die Bundesländer, sich in angemessener Form an der Finanzierung der NADA zu beteiligen.

Darüber hinaus befassten sich die Spitzenverbände mit der Verbesserung des Dopingkontrollsystems – u.a. mit der Einrichtung eines nationalen Testpools. Desweiteren wurde die geänderte Missed-Test-Policy vorgestellt, die nach der erteilten Zustimmung der Verbände jetzt an die NADA weitergereicht wird. Diese beinhaltet u.a. veränderte An- und Abmeldepflichten für Athleten und Sanktionsregelungen bei Fehlverhalten.

Es werden von der NADA neue Trainingskontrollvereinbarungen mit den Verbänden verhandelt, die sowohl qualitative Verbesserungen der Kontrollmaßnahmen als auch einen erhöhten Finanzbedarf beinhalten.

Zur Aufarbeitung der möglichen Meldeverstöße von Athleten bei Dopingtests, aus dem Jahre 2006 stellen die Spitzenverbände fest, dass von den 40 bislang offenen Fällen 14 sanktioniert wurden und in 13 Fällen kein Missed-Test vorliegt. Bei den restlichen Fällen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Die noch zu bearbeitenden 161 Vorgänge werden zeitnah von der NADA an die Verbände zur Überprüfung und ggf. einzuleitenden Verfahren weitergeleitet.