Gemeinsame AF VD Ausrichterbedingungen für Bowls
Gemeinsame Ausrichterbedingungen fürJunior Bowl, Ladies Bowl, German Flag Bowl, German Junior Flag Bowl
Der Ausrichter hat zu stellen und dafür die Kosten zu tragen:
- Stadionmiete, Reinigung, Ordner, Platzaufbau, u. ä.
- Musikanlage mit Tonaufzeichnung der Nationalhymne
- Deutschlandfahne
- Stadionsprecher
- Medallien für alle Teilnehmer des Endspiels/ Endturniers bezogen auf das jeweilige Endspiel/ Endturnier (mit der Möglichkeit, Überstücke nachzubestellen)
o Junior Bowl/ Ladies Bowl: 2 * 60 Medallien
o German Flag Bowl: 2 * 25 Medallien
o German Junior Flag Bowl: 8 * 25 Medallien
- Erinnerungsgaben für alle Schiedsrichter und die Chain-Crew bezogen auf das Endspiel/ Endturnier
- Anreise- und Tagesspesen für Schiedsrichter und Chain-Crew gemäß Reisekostenordnung des AFV D und Schiedsrichterkostenordnung des AFV D
- Vier Pokale (Meister, Vizemeister, MVP Bow, MVP Vizemeister)
- Bei Einrichtung VIP-Bereich (30 VIP Karten für AFV D)
- 50 Sitzplatzkarten für AFVD ohne VIP-Zugang
- 10 Feldpäße für Offizielle
- 5 Veranstalterparkplätze für AFVD Offizielle
- Head-Set für Hauptschiedsrichter (Junior Bowl, Ladies Bowl)
- Rettungssanitäter vor Ort
- mineralische Getränke und Wasser für die Teamzonen
- Pressebetreuung
- alle Kosten, die mit der Veranstaltung vor Ort anfallen
Falls möglich, Essensgutscheine für die Teams.
Der Ausrichter erhält:
- Werbeeinnahmen
- Standgebühren
- Catering-Einnahmen
- Eintrittsgelder
Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen aus dem American Football-Bereich (z. B. NFL Europe League) behält sich der AFV D die Entscheidung über die Kooperationen vor.
Die Film- und Fernsehrechte verbleiben beim AFV D.
Der Ausrichter haftet für alle mit der Durchführung der Veranstaltung anfallenden Schäden aus der Veranstalterhaft- und Verkehrswegsicherungspflicht.
Die Unterverpachtung der jeweiligen Marke durch den Ausrichter ist ausgeschlossen.