Mitteilung von AFVD vom 08.06.2007

Gemeinsame AF VD Ausrichterbedingungen für Bowls

Gemeinsame Ausrichterbedingungen für
Junior Bowl, Ladies Bowl, German Flag Bowl, German Junior Flag Bowl

Der Ausrichter hat zu stellen und dafür die Kosten zu tragen:

- Stadionmiete, Reinigung, Ordner, Platzaufbau, u. ä.
- Musikanlage mit Tonaufzeichnung der Nationalhymne
- Deutschlandfahne
- Stadionsprecher
- Medallien für alle Teilnehmer des Endspiels/ Endturniers bezogen auf das jeweilige Endspiel/ Endturnier (mit der Möglichkeit, Überstücke nachzubestellen)
o Junior Bowl/ Ladies Bowl: 2 * 60 Medallien
o German Flag Bowl: 2 * 25 Medallien
o German Junior Flag Bowl: 8 * 25 Medallien
- Erinnerungsgaben für alle Schiedsrichter und die Chain-Crew bezogen auf das Endspiel/ Endturnier
- Anreise- und Tagesspesen für Schiedsrichter und Chain-Crew gemäß Reisekostenordnung des AFV D und Schiedsrichterkostenordnung des AFV D
- Vier Pokale (Meister, Vizemeister, MVP Bow, MVP Vizemeister)
- Bei Einrichtung VIP-Bereich (30 VIP Karten für AFV D)
- 50 Sitzplatzkarten für AFVD ohne VIP-Zugang
- 10 Feldpäße für Offizielle
- 5 Veranstalterparkplätze für AFVD Offizielle
- Head-Set für Hauptschiedsrichter (Junior Bowl, Ladies Bowl)
- Rettungssanitäter vor Ort
- mineralische Getränke und Wasser für die Teamzonen
- Pressebetreuung
- alle Kosten, die mit der Veranstaltung vor Ort anfallen

Falls möglich, Essensgutscheine für die Teams.

Der Ausrichter erhält:

- Werbeeinnahmen
- Standgebühren
- Catering-Einnahmen
- Eintrittsgelder

Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen aus dem American Football-Bereich (z. B. NFL Europe League) behält sich der AFV D die Entscheidung über die Kooperationen vor.

Die Film- und Fernsehrechte verbleiben beim AFV D.

Der Ausrichter haftet für alle mit der Durchführung der Veranstaltung anfallenden Schäden aus der Veranstalterhaft- und Verkehrswegsicherungspflicht.

Die Unterverpachtung der jeweiligen Marke durch den Ausrichter ist ausgeschlossen.